Wahrheit oder falsch aussagen ?

hallo leute =) heute habe ich folgendes problem ,mein 18 j sohn hat eine anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommen am 20 diesen monats muss er zur aussage zur polizei ,und zwarhat sich wohl folgendes zugetragen /ich war nicht dabei…erwar mit meinem geschiedenen mann und seiner neuen freundin in einer kneipe ,es gab stress mit dem (opfer ) und der freundin meines ex…mein sohn wollte schlichten , dabei fiel das (opfer) hin ,die freundin meines ex mannes trat daraufhin mehree mal auf ihn ein ,nun hat mein sohn eine anzeige wegen schwerer körperverletzung und sollte zu gunsten der freundin ausagen/verlangt mein exund die freundin / ,ich habe ihm geraten die wahrheit zu sagen obwohl es viele zeugen gibt die SIE schützen werden und falsch ausagen ,mein sohn wird der einzige sein der die wahrheit sagt,wie sollen wir uns nun verhalten ??? er hat angst das ihm ALLEIN niemand glauben wird…er hatte noch nie mit polizei oder ähnlichem zu tun und nun bekommt ervon der freundin auch noch droh SMS,wie ,nun hast nicht nur du sondern ihr alle mit mir zu tun /damit meint sie unsere ganze familie :z:B

Hi,

es ist wichtig, die Wahrheit zu sagen. Die Polizei bekommt heraus, wer lügt. Das ist nur eine Frage der Zeit.Auch wenn Zeugen meinen, sie würden ihn schützen, geht das fast immer nach hinten los, weil sie einknicken.
Wer sich hat nichts zu Schulden kommen lassen, kann auch die Wahrheit sagen. Die Beamten haben dafür auch ein Gespür. Es wird nur schlimmer, wenn man trickst.

Viel Erfolg!
Mit freundlichem Gruß
Katja

Hallo,

haben Sie keinen Anwalt?Bei einer solchen Sache brauchen Sie dringend einen Anwalt. Dem soll er seine Situation schildern. Vielleicht ist es hier am Besten gar nichts zu sagen mit der Begründung, dass er keine Falschaussage wie die anderen machen werde, aber die Wahrheit ihm wohl keiner glauben wird.

Wegen der Droh SMS- er soll alle aufheben und kann sie dann auch vor Gericht als Beweis zeigen, denn sowas lässt sich nicht fälschen. Mit den heutigen Handys kann man die ganz einfach auf dem PC speichern und Beweisgerecht speichern.

Alles Gute
Anja

Hallo sahra-lorraine,
zum einen würde ich erst mal zum Rechtsanwalt gehen, mit deinem Sohn und allen erhaltenen SMS und mich dort erkundigen wie deinem Sohn bzw. der Familie zu helfen ist.

Gruß Hexe1971

Die Drohungen per SMS aufbewahren als Beweismittel. Ansonsten soll er unbedingt die Wahrheit sagen. Das Gericht wird den Fall sicherlich schon aufklären.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
nip

Hallo,
sag die Wahrheit und nichts, als die Wahrheit!
MfG - Rat

Ich würde Ihnen den Rat geben, sofort einen Anwalt auf zu suchen.
Lassen Sie und ihrem Sohn nicht von den Droh SMS einschüchtern.
Viel Glück
Gruß Berny

Hallo,

aus meiner Erfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte ist es nicht ratsam eine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern sich einen Anwalt zu nehmen. Dieser wird, bevor er eine schriftliche Stellungnahme abgibt, erst die Ermittlungsakte einholen und dann Stellung dazu nehmen. Ohne anwaltliche Hilfe kann man sich bei der Polizei mehr reinreiten, als gut für einen ist.

LG

Hallo,

er sollte die Warheit erzählen. Außerdem kann ich nur raten vor diesem Termin eine Anzeige gegen die Freundin zu machen wegen der Drohung. Die SMS wird er ja noch haben.

Wenn es so wahr, warum sollte er lügen und gleichzeitig sich einer Strafe wegen Körpreverletzung ausetzen???

Hallo,
erst einmal ist es ja schon sehr gut, dass Ihr Sohn nicht zu den Kontrahenten gehörte und auch sonst nicht polizeilich aufgefallen ist! DAS macht ihn schon mal zu einem glaubwürdigen Zeugen.
Als Zeuge muß er EHRLICH (WAHRHEITSGETREU!) aussagen!
Bedeutet, dass er nichts wissentlich(!) verschweigen oder zusetzten darf.
Sollte er sich nicht sicher sein zu einem Punkt, dann ist es besser und glaubwürdiger für Polizei und Gericht, wenn er sagt „Ich kann dazu keine Aussage machen, weil ich es nicht (sicher) weiß!“
Im Falle einer Falschaussage, kann ihn eine sehr empfindliche Strafe drohen, welche hohe Geld- oder Haftstrafe beinhaltet!
Leider ist die (sehr gewaltbereite) Freundin d. Ex zu dumm gewesen auch noch SMSe dazu zu senden. Diese soll ihr Sohn UNBEDINGT SPEICHERN!
Sie dienen als Beweis seiner EHRLICHEN Aussage und helfen der Polizei und dem Gericht zu Klärung des Falles und zur Strafzumessung.
Egal wie auch immer die „Anderen“ aussagen - ER soll und MUSS WAHRHEITsgemäss aussagen und wenn es eben Abbruch des Kontaktes bedeutet!
Nach einer strafbaren Falschaussage wird eh niemand von den „Anderen“ ihm etwas Gutes tun, was dem Wert (Geldstrafe oder gar Haftstrafe) seiner FALSCHaussage entsprechen würde, sprich die Strafe bezahlen oder ihn im Gefängnis besuchen!
Zudem ist ER dann VORBESTRAFT und steht in den Akten (auch Führungszeugnis!)- kein guter Ruf, bei Bewerbungen in entsprechenden Berufen.
Wenn die Freundin d. Ex schon auf ein liegendem Menschen eintritt, dann ist sie es absolut NICHT wert, dass man sie „schützt“, sondern bestimmt schon ‚Aktenkundig‘ in Bezug Gewalttaten.
Ihr Sohn soll sich ja nicht, mit 20 jungen Jahren, schon sein Lebensweg mit falschgemeinter Hilfbereitschaft verbauen!
Wahre Freunde drängen nicht zu Falschaussage!

hallo,

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass eine so direkte frage und eine daraufbezogene antwort als rechtsberatung gilt und in dieser form hier nicht zulässig ist.
ich gehe allerdings davon aus, dass es sich um einen nicht reellen, erdachten fall handelt.

zunächst sollte der 20jährige „täter“ unbedingt die wahrheit sagen! warum auch nicht? die sms mit bedrohendem inhalt sollten unbedingt aufgehoben werden und könnten später als beweis dienen um der drohenden anstiftung zur falschaussage und bedrohung nachweisen zu können. wenn sich ein fall so zutragen würde äre es zudem ratsam tatsächlich anwaltlichen rat einzuholen. darüber hinaus äre auch eine anzeige wegen bedrohung gegen die exfreundin denkbar.
bei genauerem verhör der übrigen zeugen dürften diese sich eventuell in widersprüche verheddern.
natürlich alles nur fiktiv ;o)

viel erfolg, die schlumpf

Hallo sahra- lorraine!

Dein Sohn sollte die Wahrheit sagen, aber er muss dazu Willens sein, denn die Feundin seines Erzeugers gehört nicht zur Familie.
Falls Ihr einen Rechtsbeistand habt, könnt Ihr das alles mit ihm besprechen.

Mit freundlichen Grüssen
Werter21