Hallo Forum,
vorab: meine Frage wird allgemein, auch wenn sie anfänglich fallbezogen klingt. (Im Forum „Recht“ bin ich unerfahren beim Fragenstellen und weiss nicht, wie rasch gelöscht wird - darum dies vorbeugende Geschnatter)
Aktuell wird in etlichen Foren Wulff diskutiert: Es heisst, er habe die Frage nach Geschäftsbeziehungen mit HERRN Gerken juristisch wahrheitsgemäß beantwortet indem er verneinte, da die G-Beziehungen ja mit FRAU Gerken bestanden hätten.
Nun komm ich Laie: Bei den nachmittagläglichen Gerichtssendungen (bitte nicht mit den Augen rollen) wird immer wieder darauf hingewiesen, dass zur Wahrheit auch Vollständigkeit gehöre.
JETZT meine Frage: Gilt dieser „Grundsatz“ überhaupt? Wenn ja, gilt dies nur vor einem Starf-Gericht oder auch vor anderen vergleichbaren Instanzen? Konkret gemeint ein Untersuchungsausschuss?
Was mich in diesem Zusammenhang weiter beschäftigt:
Falls Vollständigkeit nicht zur zwingend Wahrheit gehört, wird das als Problem angesehen? Könnte man das ändern oder stehen dem andere Rechtsgrundsätze entgegen? Gibt es da unter den juristischen „Weiterdenkern“ oder verglbaren Kreisen Diskussionen um diese Frage? Ist es nötig und sinnvoll, die Wahrheit im juristischen Sinne solcherart verbiegen lassen zu dürfen, dass wir es unseren Kindern zurecht als freche Lüge um die Ohren hauen würden?
persönliche Anmerkung: Ich find, dass Unvollständigkait immer dann eine Lüge ist wenn der Antworter unvollständig antwortet mit dem Plan/Vorsatz/Ziel/Erwartung, dass der Fragesteller zu einer anderen Beurteilung der Dinge kommt, als wenn er die vollständige Wahrheit wüsste.
Freundlicher Gruß
Udo