Wahrnehmung einer polizeilichen Vorladung

Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder sich zu dem Vorwurf zu äußern?

Bedankt.

Moin Moin

Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?

nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht nicht

Bedankt.

büdde

Der Kater

Ergänzung
Hallo,

sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man verpflichtet!

Gruß

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Hallo

Hallo,

Moin Moin

Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?

nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht
nicht

Bedankt.

büdde

Der Kater

sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man
verpflichtet!

aber auch dort muss sein Maul net aufmachen :wink: erst recht nicht als Beschuldigter

Gruß

Der Kater

Hallo,

bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter machen.

Gruß

hartmut

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Hallo Hartmut

Hallo

Hallo,

Moin Moin

Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?

nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht
nicht

Bedankt.

büdde

Der Kater

sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man
verpflichtet!

aber auch dort muss sein Maul net aufmachen :wink: erst recht
nicht als Beschuldigter

Gruß

Der Kater

Hallo,

bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter
machen.

ja ,die und aber auch nicht mehr, damit weiss der STA genauso viel wie vorher ;.) :smile:

Gruß

hartmut

LG
Mikesch

Hi,

bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter
machen.

ja ,die und aber auch nicht mehr, damit weiss der STA genauso
viel wie vorher ;.) :smile:

Ob einen das nun unbedingt weiterbringt sei dahingestellt.
In dem Fall sollte man besser einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruss Jakob