Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder sich zu dem Vorwurf zu äußern?
Bedankt.
Moin Moin
Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?
nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht nicht
Bedankt.
büdde
Der Kater
Ergänzung
Hallo,
sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man verpflichtet!
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Hallo,
Moin Moin
Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?
nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht
nicht
Bedankt.
büdde
Der Kater
sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man
verpflichtet!
aber auch dort muss sein Maul net aufmachen
erst recht nicht als Beschuldigter
Gruß
Der Kater
Hallo,
bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter machen.
Gruß
hartmut
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Hallo Hartmut
Hallo
Hallo,
Moin Moin
Eine Frage: Angenommen, gegen einen wird wegen einer Straftat
ermittelt und die Polizei schickt einem eine Vorladung zu
einem Termin um dazu Stellung zu nehmen. Ist man rechtlich
dazu verpflichtet, zu diesem Termin zu erscheinen und/oder
sich zu dem Vorwurf zu äußern?
nein, ist man nicht und irgendwas aussagen muss man erst recht
nicht
Bedankt.
büdde
Der Kater
sollte es aber die Staatsanwaltschaft sein die Lädt, ist man
verpflichtet!
aber auch dort muss sein Maul net aufmachen
erst recht
nicht als Beschuldigter
Gruß
Der Kater
Hallo,
bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter
machen.
ja ,die und aber auch nicht mehr, damit weiss der STA genauso viel wie vorher ;.) 
Gruß
hartmut
LG
Mikesch
Hi,
bestimmte Angaben zur Person muss man auch als Beschuldigter
machen.
ja ,die und aber auch nicht mehr, damit weiss der STA genauso
viel wie vorher ;.) 
Ob einen das nun unbedingt weiterbringt sei dahingestellt.
In dem Fall sollte man besser einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Gruss Jakob