Wahrung des Briefgeheimnisses

Folgender Sachverhalt:

Kollege läßt sich von einem Touristen im Urlaub ein dort gemachtes Foto zu seiner Arbeitsstelle senden,da er es vermeiden will,dem Touristen seine Privatadresse mitzuteilen.

Der Brief kommt im Betrieb an,und ist schriftlich- ausdrücklich- an den besagten Kollegen gerichtet.

Ein Mitarbeiter des Kollegen bringt diesen Brief,als Post von der Sekretärin des GM geöffnet, runter.Der Kollege muß annehmen,das der Brief gelesen wurde und so weiter…

Was kann er machen…rein rechtlich?

Gruß,david

Nichts. Er müsste schon nachweisen, dass das Öffnen und Lesen vorsätzlich geschah, was aber beim Posteingang eines Unternehmens kaum möglich sein dürfte. Dort wird halt die Post geöffnet ohne vorher den Empfänger zu lesen.

Gruss

Iru