Wahrung des Urheberrechts

Hallo,
ich weiss nicht, ob dass Problem hier richtig angesiedelt ist, aber ich versuch es mal:

Einem schlauen Kopf ist ein guter Werbeslogan eingefallen, der gut zu einem großen Handelsunternehmen passen könnte.
Er möchte also diesen Spruch -sowas epochales wie ‚Geiz ist geil‘- an die Firma schicken und, wenn er verwendet wird, dafür ein Honorar verlangen.
Wie müsste das unser Protagonist machen, damit das Unternehmen den Spruch nicht einfach benutzt, ohne die entsprechende Zahlung zu leisten?

Wäre schön, wenn unserem Cleverle jemand helfen könnte.

Gruß Peter

Urheberschaft nachweisen
Hallo peng123,

natürlich hilft es für diesen Nachweis, wenn man Vor- und Zwischenstufen des fertigen Werks vorweisen kann; Skizzen, Ent- und Verwürfe, die Sackgassen, denen man folgte und die Varianten, die man verwarf. Diese hat in aller Regel nur der Urheber selbst.

Doch zunächst müsste das Cleverle sein geistiges Eigentum an seinem epochalen Slogan prüfen. Vlt. hatte irgendjemand so oder so ähnlich schon einen Geistesblitz? Varianten davon sind meist als Geschmachsmuster mit geschützt.

Und natürlichen den exakten Zeitpunkt der Urheberschaft nachweisen können.
Am besten schickt er seinen Brief an das Handelsunternehmen auch als Einschreiben an sich selbst. Übergabenachweis und Poststempel dokumentieren das Gewünschte, solange dieser Brief ungeöffnet bleibt.
Mit einem gewissen Hang zur Theatralik kann man den auch bei einem Notar versiegeln und aufbewahren lassen und hat im Zweifel einen Zeugen.

HTH
G imager