Waisen im Jahr 1779

Liebe Experten,
in einer Urkunde von 1779 (Pupillenamt der Leiningen-Westerburger) werden die Besitztümer von vier zu Waisen gewordenen versteigert. Allerdings kann ich nur den Tod des Vaters, nicht jedoch den der Mutter nachweisen. Kann es sein, dass wegen minderer Rechtsstellung der Ehefrau und Mutter man in dieser Zeit schon zum Waisen wurde wenn der Vater verstarb?
Wer weiß hierüber Bescheid?
In welchem Buch kann ich über die Situation von Pfälzer Waisen nachlesen?
Bitte Nachricht an meine Mailanschrift.
Vielen Dank

Hallo !

Die Frau war nicht rechtlos, wenn sie Vermögen hatte. Nur, wenn nichts vorhanden war, sorgte man durch Verteilen der Kinder an Pflegeeltern für sie. Das war ganz normal und selbst für die Eltern nichts besonderes. Ganz im gegenteil so wurde wenigstens für sie gesorgt.

In diesem Fall muß man wissen : War die Witwe Beamten- oder Pfarrerswitwe? Oder war sie Witwe eines selbständigen Handwerkers?

Die Witwe eines selbst. Handwerkers war durch den Betrieb gesichert, da sie meistens schnell wieder geheiratet hat. Den Altgesellen in den meisten Fällen. Dort blieb dann alles beim alten.

War die Frau aber Beamten- oder Pfarrerswitwe, so gab es diese Möglichkeit der Weiterversorgung nicht. Von der Kirche und vom Staat kam nichts. Sie konnten sich auch nirgends „einkaufen“, wenn ihre Männer nicht ein Vermögen gesammelt hatten. (Aus diesem Grund kam es zur Gründung der "Witwen und Waisenrenten) . Sie waren so auf die Fürsorge der Gemeinden angewiesen und man verkaufte oft das gesamte Hab und Gut, steckte die Frau und Kinder ins Armenhaus. Oder die Kinder kamen zu Pflegeeltern, was früher ganz normal und üblich war. Und die Frau kroch bei Verwandten unter.

Waren beide Elternteile tot und sie waren ganz normale Handwerker gewesen, war es normal, das Erbe zu verkaufen, die Kinder an Pflegeeltern zu geben und mit dem Erlös des Verkaufs, die Beerdigng zu bezahlen.

Gruß Max