Waisenrente?

Hallo Leute ,

meine Frage bezieht sich auf die Waisenrente und zwar wenn beide Elternteile verstorben sind! Wie wird denn die dann berechnet ?

MFG

KVPohl

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die Waisenrente und zwar wenn
beide Elternteile verstorben sind! Wie wird denn die dann
berechnet ?

ich hoffe dir reicht die Kurzfassung (Auszug vom BMAS), wäre sonst eine Abhandlung über drei Seiten:

Anspruch auf die Vollwaisenrente besteht, wenn die Waise keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr hat. Die Vollwaisenrenten werden aus den Versicherungen der beiden verstorbenen Elternteile berechnet, wenn beide die allgemeine Wartezeit erfüllt hatten. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Summe der Renten der beiden Verstorbenen zuzüglich eines Zuschlags. Dieser Zuschlag orientiert sich an der Anzahl der rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen mit der höchsten Rente und wird vermindert um die zweithöchste Rente.

Anders formuliert:
Rente von Vati

  • Rente von Mutti
    = Ausgangswert
    x 20 %
  • Zuschläge
    = Vollwaisen-Rente

Grüße
S_E (die sich mit Schaudern an die Zuschlagberechnung erinnert)

Super danke mit dieser kurz Antwort war es verständlich ausgedrückt!
Und auch ein dank für schnelligkeit .

Gruß KVPohl