Waisenrente o.ä ?

Hallo,

meine Frage,

Ich ( 24 Jahre ) und meine Familie sind damals als der Krieg in Bosnien 1992 anfing, nach Deutschland geflüchtet. Meine Mama und 3 Kinder und mein Vater wovon 2 von uns leibliche Kinder von Ihm sind floh nach Dänemark.

Soweit ich weiß starb er 2002 in Dänemark, wo er seit 1992 lebte. Ich weiß das er dort Familie hatte ( bevor er uns gezeugt hatte ). Jetzt meine Frage, habe meine Schwester und Ich in irgendeiner Weise anspruch auf „Erbe“ oder „Waisenrente“ oder Rückzahlungen von Unterhaltsansprüchen oder derartiges? Weil er sich nie um uns gekümmert hat oder je was gezahlt hat oder sich gemeldet hat.

Mein Problem ist, ich weiss nicht ob mir überhaupt was zu steht oder wo ich Fragen könnte. Geschweige weiss ich nicht wo der Gerichtsstand ist, Dänemark?, Deutschland ? Bosnien? Wo kann ich was geltend machen? Kann ich überhaupt was Geltend machen? Da ich ja jetzt 24 Jahre schon bin und meine Schwester 21.

Würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.

mit Recht kenne ich mich leider nicht aus.

Mojn Amer,

wenn ich dich richtig verstehe, gehte es um mögliche Ansprüche gegenüber deinem Vater.

Es ist daher m. E. zu klären, welchenn Status er dort gehabt hat. Daraus resultiert dann auch ggf. die staatliche (dänische) Hohheit.

Meine Kenntnis zur dänischen Sozialgesetzgebung sind bescheiden, in allen Fällen kann ich dir jedoch nicht
nur ausGründen der Anspruchsregeleung empfehlen mit dne dänischen Behörden Kontakt aufzunehmen.

Tipp: Fang in der Kommune an wo dein Vater verstorben ist.

Allerdings will ich dir nicht allzugroße Hoffnungen machen. Zudem greifen auch hier Fristen der Verjährung…

Seriöserweise muss dir aber dringend die Beratungsstellen für Migranten ans Herz legen. Die nicht zu nutzen wäre dumm (um es mal direkt zu sagen…)

Das erst mal auf die Schnelle
Axel

hallo,k

von Erbrecht habe ich leider überhaupt keine Ahnung.
Guck doch mal auf diesen Seiten bei den Juristen nach,
ich glaube, dort wirst Du eine fundierte Antwort bekommen können.

Viel Glück!
Fieke

Hej,
ich denke schon dass ihr Anspruch auf Waisenrente habt. Ich weiss es leider nicht genau,aber ihr könntet bei www.pendlerinfo.org mal nachfragen. Die sind für Pendler zuständig, aber wissen auch sehr viel über die rechtlichen Seiten von Dänemark, wenn man aus dem Ausland Fragen hat. Die könnten euch evt. auch weitervermitteln. Probier es mal da, falls du nicht weiter kommst, kontakt mich wieder, dann finde ich einen neuen Weg.
Grüsse aus Dänemark

Die Frage ist mir rechtlich zu komplex. Ich weiss, dass es für Waisen unter 21 einen Eimalbetrag gibt, aber wie man den beantragt, weiss ich nicht. Ich würde mich an das dänische Konsulat, z.b. in Stuttgart wenden, die können sicher eine Adresse nennen, oder sonst weiterhelfen.
mfg

Hej. Also mit Rentenansprüchen und Erbe kenn ich mich leider nicht aus. Zumal in Dänemark lebe und vom Deutschen System keine Ahnung habe.
Ich weiß aber das du Anspruch auf Rente hast, genau so wie deine Schwester, da es einen Pflichtanteil gibt. Wahrscheinlich müsstest du dich hier in Dänemark an ein Gericht oder eine Behörde wenden. Aber normalerweise reden die gut Deutsch oder zumindest Englisch.

Hallo,

soweit ich weiß, sind alle leiblichen Kinder eines Verstorbenen sowie die Ehefrau erbberechtigt. Um hier absolut sicher zu gehen, kannst Du Dich mit dem skifteret (Nachlassgericht) des Ortes in Verbindung setzen, welches für den Wohnort Deines Vaters in DK zuständig ist. Das zuständige Gericht kannst Du bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen erfahren oder aber einen dänischen Anwalt hinzuziehen, der deutsch spricht. Diese findest Du zum größten Teil an der deutsch-dänischen Grenze. Deine Erbansprüche solltest Du allerdings auf jeden Fall überprüfen lassen. Das skifteret ist Dir da gerne behilflich. Solltest Du einen Dolmetscher brauchen, dann kannst Du DIch ja noch mal melden. Liebe Grüße und alles Gute