Waisenrente o.ä ?

Hallo,

meine Frage,

Ich ( 24 Jahre ) und meine Familie sind damals als der Krieg in Bosnien 1992 anfing, nach Deutschland geflüchtet. Meine Mama und 3 Kinder und mein Vater wovon 2 von uns leibliche Kinder von Ihm sind floh nach Dänemark.

Soweit ich weiß starb er 2002 in Dänemark, wo er seit 1992 lebte. Ich weiß das er dort Familie hatte ( bevor er uns gezeugt hatte ). Jetzt meine Frage, habe meine Schwester und Ich in irgendeiner Weise anspruch auf „Erbe“ oder „Waisenrente“ oder Rückzahlungen von Unterhaltsansprüchen oder derartiges? Weil er sich nie um uns gekümmert hat oder je was gezahlt hat oder sich gemeldet hat.

Mein Problem ist, ich weiss nicht ob mir überhaupt was zu steht oder wo ich Fragen könnte. Geschweige weiss ich nicht wo der Gerichtsstand ist, Dänemark?, Deutschland ? Bosnien? Wo kann ich was geltend machen? Kann ich überhaupt was Geltend machen? Da ich ja jetzt 24 Jahre schon bin und meine Schwester 21.

Würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.

faq:1129 (owt)

Ich ( 24 Jahre )
Soweit ich weiß starb er 2002 in Dänemark, wo er seit 1992
lebte. Jetzt meine Frage, habe meine Schwester und
Ich in irgendeiner Weise anspruch auf „Erbe“

In der BRD sind alle Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen erbberechtigt wenn der Erblasser testamentarisch nichts anderes verfügte.

„Waisenrente“

Waisenrente für Erwachsene die 24 und 21 Jahre alt sind???
Auskunft bei den Beratungsstellen der Sozialämter.

Rückzahlungen von Unterhaltsansprüchen

Wenn Unterhaltsansprüche durch Gerichtsurteile tituliert sind können sie auch im europäischen Ausland vollstreckt werden
WENN DER VERSTORBENE ETWAS HINTERLASSEN HAT !!!