mein Freund möchte wissen, wie hoch die Gefahr ist, dass die Nachzahlung (vorherige Monate) der Halbwaisenrente einbehalten wird.
Der Fall ist in Bearbeitung, aber er würde gerne wissen, wie oft und warum soetwas vorkommt.
Kann jemand meine Frage verstehen und kann ihn beruhigen oder vorwarnen?
mein Freund möchte wissen, wie hoch die Gefahr ist, dass die
Nachzahlung (vorherige Monate) der Halbwaisenrente einbehalten
wird.
Der Fall ist in Bearbeitung, aber er würde gerne wissen, wie
oft und warum soetwas vorkommt.
Kann jemand meine Frage verstehen und kann ihn beruhigen oder
vorwarnen?
Nein, ich jedenfalls kann die Frage nicht verstehen und schon gar nicht beantworten! Wieso hat er eine Nachzahlung bekommen, wer sollte sie warum einbehalten, wer ist dabei, den Fall zu bearbeiten usw usf?
Was hilft es ihm, wenn er weiß, wie oft das, was eigentlich?, vorkommt?
Ohne ein bisschen Hintergrundinformation wird hier keiner helfen können!
Wie oft so etwas vorkommt kann ich dir und auch niemand anderes sagen. Grundsätzlich ist es so, dass die Nachzahlung einbehalten wird, wenn während des Nachzahlungszeitraumes auch noch andere Sozialleistungen bezogen wurden. Hat er z. B. Arbeitslosengeld o. ä. bezogen, muss erst geklärt werden, ob das Arbeitsamt einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung geltend macht. So kann es sich natürlich auch beim Bezug anderer Sozialleistungen verhalten.
Die Nachzahlung kann auch einbehalten wird, wenn dein Bekannter beim Rentenversicherungsträger noch „Schulden“ hat, eine Pfändung gegen ihn vorliegt oder er einem anderen Sozialleistungsträger noch Geld schuldet und dieser die Forderung beim Rentenversicherungsträger angezeigt hat.
Solange diese Sachverhalte nicht vorliegen wird eine Rentennachzahlung niemals einbehalten, sondern immer sofort ausbezahlt.
Er hat zu Studienbeginn Halbwaisenrente bei der GroLaG und bei der BfA beantragt. Mittlerweise studiert er seit 5 Wochen.
Letztens hat er die genauen Bescheide erhalten. Die BfA hat bereits überwiesen. Das Geld der GroLaG für die zwei Monate wird vorerst einbehalten. Diese muss sich erst mit er BfA austauschen, ob die Nachzahlung einbehalten wird oder nicht.
Nun möchte er wissen, wie hoch die Gefahr ist, dass das Geld einbehalten wird.
OK, dann kann ich dir mehr dazu sagen. Deiner Bekannter erhält also eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es ist nun so, dass Leistungen der Unfallversicherung auf Leistungen der Rentenversicherung angerechnet werden. Die Berufsgenossenschaft teilt der BfA mit, wie hoch die Rente aus der Unfallversicherung ist.
Die BfA prüft dann, ob sich ihre Waisenrente aufgrund der Waisenrente aus der Unfallversicherung verringert. Ist dies der Fall, wurde ja bereits zuviel ausbezahlt.
Da jedoch die Berufsgenossenschaft die Nachzahlung einbehalten hat, kann die BfA das zuviel bezahlte Geld von der BG zurückverlangen (Erstattungsanspruch). Ein evtl. Rest wird deinem Bekanntem danach ausbezahlt.
Verringert sich die BfA-Rente nicht, wird die BG die Nachzahlung gesondert komplett ausbezahlen.
Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Vorgang, gegen den nichts einzuwenden ist.
kannst du das bitte noch einmal für Laien erklären?
Ich frag mal ganz doof nach…
Deiner Bekannter erhält
also eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
und der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ja.
Es ist nun so, dass Leistungen der Unfallversicherung auf
Leistungen der Rentenversicherung angerechnet werden. Die
Berufsgenossenschaft teilt der BfA mit, wie hoch die Rente aus
der Unfallversicherung ist.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Unfallvers. ist deutlich höher. Der Bescheid ist ja bereits eingetroffen. Muss er jetzt mit Abzügen rechnen?
Die BfA prüft dann, ob sich ihre Waisenrente aufgrund der
Waisenrente aus der Unfallversicherung verringert. Ist dies
der Fall, wurde ja bereits zuviel ausbezahlt.
Es wurde ja noch gar nichts ausbezahlt.
Da jedoch die Berufsgenossenschaft die Nachzahlung einbehalten
hat, kann die BfA das zuviel bezahlte Geld von der BG
zurückverlangen (Erstattungsanspruch). Ein evtl. Rest wird
deinem Bekanntem danach ausbezahlt.
Ähm, Moment. Kann es jetzt sein, dass er weniger bekommt, als auf dem Bescheid steht?
Verringert sich die BfA-Rente nicht, wird die BG die
Nachzahlung gesondert komplett ausbezahlen.
Wovon hängt das ab?
Er braucht das Geld zum Leben, daher ist jeder Cent wichtig. Bitte erläutere noch einmal konkret, was er jetzt zu erwarten hat.
§ 93 SGB VI schreibt vor, dass Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherungs anzurechnen sind, sobald die beiden Rentenbeträge zusammen einen bestimmten Grenzbetrag übersteigen. Wie sich dieser Grenzbetrag errechnet, kann hier aufgrund der Komplexität des Themas nicht erklärt werden.
Wie du geschrieben hast, hat die BfA bereits die Nachzahlung an deinen Bekannten ausbezahlt, die Berufsgenossenschaft jedoch noch nicht.
Die BfA prüft nun, ob ihre Rente aufgrund der Rente aus der Unfallversicherung zu kürzen wäre. Ist dies der Fall, wurde ja bereits für die Vergangenheit (= Nachzahlung!) zuviel ausbezahlt.
Nun wendet sich die BfA an die BG mit der Bitte, das zuviel Ausbezahlte von der BG-Nachzahlung einzubehalten und an die BfA zu überweisen.
Ob dein Bekannter hier jeden Cent zum Leben benötigt, ist in diesem Fall nicht wichtig. Ziel dieser Vorschrift ist es, niemanden aufgrund mehrerer Sozialleistungen zu übervorteilen.
Ihr müsst nun einfach abwarten, wie sich die BG-Rente auf die BfA-Rente auswirkt. Es kann sein, dass er beide Renten voll bekommt. Es kann aber auch sein, dass er die BfA-Rente gar nicht mehr bekommt, wenn die BG-Rente sehr hoch ist.