Wald geerbt

Hallo!
Gesetzt den Fall, man hat etwas Wald geerbt, insgesamt nicht viel, vielleicht 1,5 ha auf mehrere Parzellen verteilt. Dieser wird nun im Grundbuch auf einen umgeschrieben. Meine Frage lautet: Welche weiteren Schritte muss man beachten - und wo gibt es dazu Information (im Idealfall Internet oder Broschüre)? Förster und Forstbetriebsgemeinschaft sind als Ansprechpartner bekannt und kompetent bei konkreten Fragen, eignen sich wegen großer räumlicher Distanz aber evtl. weniger als Informationsquelle zum persönlichen gründlichen Einarbeiten in die Thematik.

  • Soweit ich weiß, ist als Waldbesitzer eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht - hierzu habe ich, so denke ich, bereits die notwendigen Informationen.
  • Gibt es Pflichtversicherungen bzw. ratsame Versicherungen?
  • Durch evtl. Holzverkäufe kann es zu Gewinnen kommen, die dann versteuert werden müssen (entsprechende Anlage bei der Steuererklärung). Dazu aber weitere Fragen:
  • Bevor es zu Einnahmen kommt, fallen erst einmal über lange Jahre hinweg Ausgaben an (Fahrten zum Wald zur Kontrolle, Forstarbeiten, Ausgaben für Berufsgenossenschaft etc.). Können diese in den Jahren vor Gewinnerzielung steuerlich geltend gemacht werden?
  • Ist man als Waldbesitzer automatisch ein forstwirtschaftlicher Betrieb? Was bedeutet dies? Muss dies irgendwo angemeldet werden?

Vielen Dank für konkrete Hinweise oder Hinweise auf weitere Informationsquellen!
Markus

Hi
bin auch Kleinstwaldbesitzer (4 ha).
Wir haben die Forstwirtschaft über die Forstgenossenschaft laufen.
Kosten (Wegerhalt, Aufforsten etc) halten sich in etwa die Waage mit dem Erlös aus dem Holzverkauf.
Steuerlich absetzen können wir gar nix weil das Finanzamt den Betrieb als „Liebhaberei / Hobby“ eingestuft hat.
Ausser dass wir selber Holz für den Eigenbedarf machen haben wir keinen Vorteil aus dem Besitz.
Wenn der Wald weit von deinem Wohnort entfernt ist und du keine emotionale Bindung daran hast würde ich an deiner Stelle mal übers Verkaufen nachdenken.

viele Grüße
Susanne