Wald verkaufen

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe voriges Jahr von meinem verstorbenen Vater einen Fichtenwald
geerbt,dieser ist 250 km von mir entfernt und ich möchte ihn umständehalber verkaufen.Mit welchen steuerlichen Aufwendungen ist zu rechnen? und was gibt es für Möglichkeiten diese gering zu halten.
Vielen Dank für die Antworten

Sehr geehrter Wolli2012,

ohne nähere Angaben zu diesem Vorfall, kann man leider nichts genaues sagen.

Ich muss wissen:

  • Größe des Waldes
  • Wert des Waldes (aufgeteilt in Nutzen und Grundstück)
  • Einheitswert von 1994
  • Lage des Waldes
  • bisherige Nutzungsart des Waldes
  • jetzige Nutzungsart des Waldes
  • Menge des Nutzholzes (ungeschlagen)
  • Menge des Lagerholzes in Ster oder Raummaß
  • zuständiges Finanzamt (Bundesland) des Erben
  • Steuerklasse des Erben
  • zuständiges Finanzamt (Bundesland) des Erblassers

Mit freundlichen Grüßen
J. F.

Fichtenwald
geerbt und ich möchte ihn

verkaufen.

Die Steuerberatung, die hier abgefragt wird, ist ziemlich speziell. Ich empfehle, mit den steuerlichen Unterlagen des Vaters zu diesem Forst zu einem Steuerberater zu gehen, der möglichst auch eine „Landwirtschaftliche Buchstelle“ betreibt. Allein die Sachverhaltsermittlung, um hier etwas Sinnvolles sagen zu können, ist mir zu aufwendig.

Hallo !

Ich bin der Meinung, dass gem. §23 EstG keine sog.Spekulationssteuer( da geerbt) sowie keine Umsatzsteuer anfällt.
Das Spezialgebiet der Land,- und Forstwirtschaftlichen Einkünfte behandeln aber die sogenannten „Landwirtschaftlichen Buchstellen“.

Also leider ohne Gewähr.

Hallo Wolli2012,

ein Veräußerungsgewinn (= Verkaufspreis minus Anschaffungskosten) wird nur der Besteuerung unterworfen, wenn der Wald innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft würde.

In deinem Fall zählt die Zeit, in der dein Vater den Wald in Besitz hatte, mit.

Wenn das nun schon mehr als 10 Jahre so ist, entsteht keine Einkommensteuer.

Gruß
Ralf