in einem Bebauungsplan fordert ein bayerisches Bauamt 30 m Waldabstand.
Wo sind die 30 m verankert, im Waldgesetz oder im Baugesetz?
Dient der geforderte Waldabstand in erster Linie dem Schutz des Waldes oder der Hausbewohner (Windfall)?
Darf man mit verstärktem Dachstuhl näher als 30 m an den Waldrand bauen?
Das dient dem Schutz des Hauses(genauer der Bewohner),denn für nicht bewohnte Gebäude gibt’s Ausnahmen.
Grundlage ist die „Wald-Abstandsverordnung“ und das „Landes-Waldgesetz“ des Bundeslandes.
Hier ein Beispiel aus MV