Waldabstand zum Wohnhaus 30 m

Hallo Experten,

in einem Bebauungsplan fordert ein bayerisches Bauamt 30 m Waldabstand.
Wo sind die 30 m verankert, im Waldgesetz oder im Baugesetz?
Dient der geforderte Waldabstand in erster Linie dem Schutz des Waldes oder der Hausbewohner (Windfall)?
Darf man mit verstärktem Dachstuhl näher als 30 m an den Waldrand bauen?

Dank und Gruß!
Franz

Hallo!

Das dient dem Schutz des Hauses(genauer der Bewohner),denn für nicht bewohnte Gebäude gibt’s Ausnahmen.
Grundlage ist die „Wald-Abstandsverordnung“ und das „Landes-Waldgesetz“ des Bundeslandes.
Hier ein Beispiel aus MV

http://www.wald-mv.de/lib/media.php?id=1761

MfG
duck313

Hallo,

Hallo Experten,

in einem Bebauungsplan fordert ein bayerisches Bauamt 30 m
Waldabstand.

Das einfachste wäre doch beim zuständigen Bauamt nachzufragen!

Darf man mit verstärktem Dachstuhl näher als 30 m an den
Waldrand bauen?

Dies erfährst Du beim zuständigen Bauamt deiner Gemeinde.

Gruß Merger