Waldkönig

Hallo,

ein Grundstück als etwas zu nennen, das einem gehört, ist so etwas wie ein Privileg oder nicht?! Reicht das schon aus, um a priori und allgemein tatsächlich als privilegiert zu gelten? Wie ist das bei einem Waldgrundstück, das einem selbst gehört? Bedarf es in dem Fall dennoch einer besonderen Lizens um sein Waldgrundstück zu beackern und Einschlagholz darauf zu stapeln? Wenn ja, welche Lizens? Wo bekommt man die?

Grüße mki

Weiss zwar nicht so ganz,auf was du mit der Betreffzeile nun anspielen willst,aber jeder Eigentümer kann mit seinem Grundstück zunächst einmal so verfahren wie er will.
Einschränkungen
ergeben sich nur aus gesetzlichen Grundlagen,was bei einem Forstgrundstück die einschlägigen Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes bedeutet.

Hallo Benny,

danke für Deine Antwort. Meine Betreffzeile habe ich so gewählt, weil es eine schöne Wortschöpfung ist, mit der ich ein Problem anspreche, wie derjenige, ein Waldgrundstück, das er besitzt überhaupt bewirtschaften kann. Ist er letztlich nicht ein König ohne Land? Wenn ihm aber nicht zugestanden bleibt, das Grundstück zu bewirtschaften, fragt sich, was er dafür braucht und wie er die Genehmigung erlangt.

Ich würde mich freuen, wenn jemand genaueres wüßte.

Grüße mki

Hallo,

Wenn ihm aber nicht zugestanden
bleibt, das Grundstück zu bewirtschaften, fragt sich, was er
dafür braucht und wie er die Genehmigung erlangt.

Ich verstehe diese Behauptung nicht. Natürlich darf er sein Grundstück bewirtschaften. Aber es mag Einschränkungen geben. Schon im Grundgesetz steht, daß Eigentum verpflichtet.

Ich würde mich freuen, wenn jemand genaueres wüßte.

Das dürfte das örtlich zuständige Forstamt bzw. der Revierförster sein, sofern sich die Fläche in Deutschland befindet. Dort kann man erfahren, was notwenidg und was empfehlenswert ist.

Gruß
Jörg Zabel

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