Hallo,
nein, die Kanzlei Waldorf Frommer ist zwar eine klassische Abmahn-Kanzlei (und was ich von diesen halte, darf ich öffentlich nicht schreiben, weil es mehrere Straftatbestände erfüllen würde!), aber die abgemahnten Sachverhalte sind in der Regel begründet.
Nun ist es ja so, dass eure FritzBox ein Gastnetz hat, vor dessen Nutzung man die Nutzungsregeln anerkennen muss. Oder etwa nicht?
Dann habt ihr bestimmt einen Router, dessen WLAN mit dem Werkscode verschlüsselt ist. Der kann leicht berechnet oder vom Router abgelesen werden (steht auf der Rückseite). Von Gästen, vom Hausmeister, Handwerker,… Oder etwa auch nicht?
Puh, ÄH, dann wäre quasi bewiesen, dass eins eurer Endgeräte die geschützten Inhalte hochgeladen hat. Das wäre blöd.
Und ihr wart nicht zu Hause an dem Tag zu der Uhrzeit? Nun, schwaches Argument.
Filesharing-Programme laden auch dann geschützte Inhalte ins Netz, wenn man nicht zu Hause ist.
Also, was tun?
Nehmt nicht selber Kontakt mit der Kanzlei auf.
Gebt keine Unterlassungserklärung ab, auch nicht modifiziert!
Geht zu einem Anwalt und lasst euch beraten.
(Sagt dem auch das mit dem Gäste-WLAN oder dem sehr wenig geschützten WLAN)