Waldverkauf in Bayern

Ich möchte gerne meinen Wald in der Nähe von Bamberg/Oberfranken/Bayern verkaufen. An welche Stelle kann ich mich wenden, um den aktuellen Verkaufspreis zu erfragen?

An einen oder mehrere potentielle Käufer.

Ich dachte jetzt nicht an einen oder mehrere Interessenten/Käufer, sondern an eine Behörde, die mir einen objektiven Preis nennen kann.

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Ich dachte jetzt nicht an einen oder mehrere
Interessenten/Käufer, sondern an eine Behörde, die mir einen
objektiven Preis nennen kann.

http://www.finanzamt.bayern.de/Eggenfelden/Kontakt/A…

Das mag dir einen Anhaltspunkt geben.
Für einen m² Waldboden kannst du grob 50 Cent rechnen - zzgl. des Holzbestands!

Ich möchte gerne meinen Wald in der Nähe von
Bamberg/Oberfranken/Bayern verkaufen. An welche Stelle kann
ich mich wenden, um den aktuellen Verkaufspreis zu erfragen?

Hi,

der örtliche Bauernverband sollte Richtpreise haben.Evtl. gibt es auch eine Waldbesitzervereinigung bei der man auch nachfragen könnte.

Gruß
Tina

Hallo,

an die zuständige Gemeindeverwaltung… mit denen musst Du i.d.R. eh sprechen ob die ggf. ihr Vorkaufsrecht ausüben wollen

Hi,

welches Vorkaufsrecht? Ich konnte im gesamten Strang nichts über ein Vorkaufsrecht finden.

Gruß
Tina

§24 BauGB

§24 BauGB

Ja und? Wo siehst Du hier ein Vorkaufsrecht gegeben?

Hier geht es um Wald, auch in Bayern darf nicht so einfach im Wald gebaut werden…

ich habe nie behauptet, dass man „einfach“ in einem Wald bauen darf. Den Abschnitt im Gesetz hast du schon gelesen? Wie wäre es z.B. mit dem hier:

[zitat]
in Gebieten, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten.
[/zitat]

oder mit dem hier:
[zitat]
oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,
[/zitat]

Jou und verstanden habe ich das auch. ABER das sind absolute Ausnahmen.

Hier in Bayern darf man Wald verkaufen oder tauschen ohne das die öffentliche Hand ein Vorkaufsrecht hat.

Und von solchen Ausnahmen finde ich im UP nichts.

Aus der Frage kann ich auch nicht entnehmen, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.

Allerdings muss beim Kauf/Besitz von Wald, die Vorschriften des bayr. Waldgesetzes beachtet werden.

http://www.sdw.de/pdf/baywaldg-alt.pdf

Gruß Merger

Aus der Frage kann ich auch nicht entnehmen, dass die Gemeinde
ein Vorkaufsrecht hat.

Es besteht kein generelles Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand.

Allerdings muss beim Kauf/Besitz von Wald, die Vorschriften
des bayr. Waldgesetzes beachtet werden.

Das gilt nur für forstrechtliche Besonderheiten.

http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgeset…

Auszug:

Im Rahmen des Bundeswaldgesetzes hat sich jedes deutsche Bundesländer ein eigenes Landeswaldgesetz oder Landesforstgesetz gegeben. Es regelt die forstrechtlichen Besonderheiten, die für den Wald in einem Stadtstaat oder Bundesland wichtig sind. So ist zum Beispiel der gesamte Wald in Hamburg zum Schutzwald erklärt worden, in dem Kahlschlag verboten ist. In den folgenden Links sind die Gesetzestexte, Bestimmungen und Paragraphen aus dem Waldgesetz des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt.

http://www.sdw.de/pdf/baywaldg-alt.pdf

Wir haben erst kürzlich ein Waldgrundstück getauscht. Ein Tausch wird wie ein Kauf behandelt. Es mußte weder eine Erlaubnis eingeholt oder sonstirgendwas beachtet werden.

Gruß
Tina