Hallo !
Der berühmte Wallenstein war ja bekanntlich Herzog von Friedland. Hatte
ihm der Kaiser in seiner Funktion als böhmischer König diesen Titel
verliehen, so daß Wallenstein eine Rangerhöhung als böhmischer
Landstand erhielt? Oder hatte ihm der Kaiser den Titel in seiner
Funktion als Kaiser verliehen, so daß Wallenstein ein Reichsfürst ohne
reichsunmittelbares Gebiet (Personalist) wurde? Oder etwas ganz
anderes? (Nebenbei: Gab es böhmische Landstände mit autochthonem
Herzogstitel?)
Hallo Uwe,
Wallenstein wurde im Herbst 1623 der Rang eines Comes Palatinus, also eines Pfalzgrafen verliehen. Dies war jedoch noch nicht mit dem Titel verbunden, diese Erhebung erfolgte erst 1624. Mit dem Titel eines Pfalzgrafen gehörte Wallenstein automatisch dem Fürstenstand an (alles, was rangmäßig über dem Grafen stand) - und das war im 17. Jahrhundert identisch mit Reichsfürstenstand; partikulare Fürsten (böhmische, baierische, österreichische …) gab es noch nicht.
Zum Territorium. Mit der Verleihung der Pfalzgrafenwürde an Wallenstein war die Erlaubnis verbunden, seine Besitzungen zu einem Majorat oder Fideikommiß zusammenzufassen, dazu kamen weitere Regalien (Bergwerksregal, Marktrecht usw.). Damit war ‚Friedland‘ (die zusammengekauften Territorien Wallensteins) noch kein Fürstentum - das kam gesondert etwa ein halbes Jahr später, als die Herrschaft Friedland als „absonderliches Fürstentum erigiert, erhoben und bestätigt“ wurde.
Die Erhebung Wallensteins zum Herzog datiert vom Juni 1625, womit Friedland faktisch ein Herzogtum wurde; die offizielle Legitimierung als Herzogtum erfolgte allerdings erst Januar 1627.
Alle Angaben sind Golo Manns Wallenstein-Biographie entnommen.
Freundliche Grüße,
Ralf