Wand im Badezimmer an der badewanne

wir versuche es mal so zu formulieren da wir hoffen mein anliegen bzw. meine frage verstanden wird.^^ Vor 5 Jahren sind wir in eine wohnung gezogen die im badezimmer nur an der Badewanne entlang eine Wandbelag Tapete dran hat. Das problem ist das wir als wir eingezogen sind nicht dort hinter den belag schauen konnten und dieser wandbelag auch nicht bis hinter sonder über die Silikonfuge gezogen wurde.

Nun ist es so das dieser Belag sich aufgekreuselt hat. Wir haben im badezimmer keine Fenster und auch die belüftung ist nur ein naja gitterkasten. Jetzt haben wir festgestellt das dort  schimmel hinter ist und uns nicht sicher sind ob wir das tapezieren müssen.Da wir im März ausziehen.
Wir  habe einen Malermeister gefragt der uns sagte das dieser schimmel schon lange da sein muss also länger als 5 jahre und damit kaschiert wurde.

Jetzt zur frage : Müssen wir die Wand tapezieren lassen ? Ist es unser verschulden ?
Da wir in unserem Mietvertrag auch nix großes finde dazu wissen wir es leider nicht genau! Um es zu verdeutlichen schicke wir ein paar links mit Bildern dazu !

 in diesem Bild auch wenn es schwer zu erkennen ist sieht man das der wandbelag nicht hinter der Fuge sondern darüber ist

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/2014011517…

hier schwer zu erkennen der angebliche ablüftungsschach(Gitterkasten) !

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/2014012022…

http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/2014012022…

hier sieht man wie sich der wandbelag ablöst
http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/2014011517…

in diesem bild sieht man in der Badezimmertür eine Art Luftloch
http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/2014012022…

Jetzt unsere Frage: Wer hat schuld das dahinter sich der schimmel weiter ausbreitet,  wir die duschen oder der Vermieter der das nicht gescheit dran gemacht haben bzw. nur so ein zeugs ? Müssen wir das auf unsere kosten reparieren ? Wir meine es ist ja an sich ein abnutzungs spur oder irren wir uns !
Danke schonmal für eure antworten !

Hallo

Ein bischen was, war schon auf den winzigen Thumbnail-Bildchen zu erkennen - besser als ganz ohne Bildchen :wink:

Obwohl die FAQ:1129 nicht beachtet wurde (nicht in ich/wir-Form fragen) und der Thread dann wahrscheinlich bald gelöscht wird, antworte ich mal, denn Tapete an der Badewanne/im Spritzwasserbereich ist ja schon eine recht unkonventionelle Lösung. Und ohne Fenster, kann bei der Fensterlüftung auch nichts falsch gemacht worden sein.

Grundsätzlich ist die Frage, ob da bei vertragsgemäßem Gebrauch etwas zu vermeiden gewesen wäre. M.E. mangels Fenster: nein + weil Tapete im Spritzwasserbereich zwangsläufig nass wird: nein > da liegt kein Mieterverschulden vor.
Ggf. wäre noch zu überprüfen wie das Bad beheizt wurde/beheizt werden konnte.

Hinsichtlich Beseitigung der lediglich vertragsgemäßen Abnutzungen wäre dann wieder die Frage, was hinsichtlich Schönheitsreparaturen (d.h. Beseitigung vertragsgemäßer Abnutzungen) im Mietvertrag vereinbart ist - und zwar der vollständige Wortlaut, weil nicht alles auch zwangsläufig zu einer Renovierungspflicht führt, was dazu so in manchen Mietverträgen steht.

Nun könnte man einfach abwarten und klären, was der Vermieter beim Mietende/bei der Übergabe vielleicht gern möchte und dann eine Lösung finden. Hiergegen spricht aber, dass der Mieter eine Mängelanzeigepflicht hat - und sich bei Nichtanzeige sogar schadensersatzpflichtig macht > Link

Muster Mängelanzeige
Da ihr eh’ bald auszieht, werde ihr ja wohl kein Fass mehr aufmachen wollen, sondern möchtet sicher einfach nur unbeschadet aus der Sache herauskommen. Insoweit empfiehlt sich der Mustertext dann natürlich nicht - eher eine freundlich gehaltene schlichte Anzeige (Beschreibung) der Mängel/des Zustands mit dem freundlichen Hinweis der Vermieter möge gegebenenfalls die Funktionsfähigkeit der einzigen Lüftungsmöglichkeit (d.h. den Lüftungsschacht) überprüfen und vielleicht in Erwägung ziehen bis zu einer Nachfolgevermietung wenigstens im Spritzwasserbereich die Tapeten durch Fliesen zu ersetzen.

Grüsse Rudi

Hallo, 
keine Frage, das Problem ist hausgemacht und konnte nicht dauerhaft funktionieren. Ganz klar die Angelegenheit vom Vermieter.
gruss