Wand schimmelt nach Rohrbruch, Vermieter will halbes Jahr warten

Hallo!
In meiner Wohnung gab’s einen Rohrbruch, weshalb eine Wand im Flur und Teile der Decke komplett nass sind. Nachdem ich das dem Vermieter mitgeteilt habe, hat sich zwar ein Klempner um den Rohrbruch gekümmert, die Wand ist aber nach wie vor nass und schimmelt vor sich hin.
Nachdem ich meinen Vermieter darauf hingewiesen habe, sagte der mir, er könne da erst was machen, wenn die Wand getrocknet ist, was ein halbes Jahr dauern würde. Das kommt mir doch etwas seltsam vor, schließlich wird’s in der Zeit sicherlich noch schlimmer mit dem Schimmel. Muss ich das so hinnehmen oder kann ich da was tun?

Hier ein Bild von der Situation:
http://i.imgur.com/VxTEpGl.jpg

Hallo!

Schimmel sehe ich da nicht.

Tapeten ganz entfernen und entsorgen. Gut lüften, das beschleunigt das Abtrocknen.

Ist es sehr nass, dann muss man wohl Trocknungsgeräte aufstellen (lassen). Aber das muss man mit Vermieter abklären. Trocknung und spätere Renovierung der Wand gehört zum Schaden und wird von dessen Versicherung übernommen.

Kein Mieter muss klaglos hinnehmen, seine Wohnung sieht ein halbes Jahr so aus.

MfG
duck313

Huhu,

nunja der Klempner war sicherlich nicht da sondern ein Installateur.

Wenn der geschuldete vertragsgemäße Verbrauch nicht mehr gegeben ist kann man die Miete mindern. Dies bitte aber nur mit Unterstützer wie Anwalt / Mieterverein machen, sonst kann das ganz schnell nach hinten los gehen.

Gegen den Schimmel kann man nachhaltig wirklich erst vorgehen, wenn die Ursache behoben ist, hier die nasse Wand. Schneller läßt sich das Ganze mit Trocknungsgeräde verwirklichen, was den Vermieter teurer kommt. Daher sollte die Mietminderung höher als die Gerätemiete und Stromkosten sein.

cu

Wir hatten im Haus den gleichen Fall. Es lief letztlich darauf hinaus, dass die Wohnungen mittels Trockengeräte getrocknet werden mussten. Das kann gern mal 2-3 Wochen Dauerbetrieb bedeuten. Die Wohnung ist in diesem Zeitraum durch den Lärm unbewohnbar und der Verursache muss anfallende Kosten erstatten.