Wand streichen

Hallo.

Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen die kurz vorher gestrichen wurde.
Nun ziehe ich aus und möchte mit möglichst wenig Aufwand wieder ausziehne.
Es handelt sich um einen gelbton der an den Wänden ist.

Man kann ja bei manchn Baumärkten die Wandfarbe inlesen lassen.

Wie genau ist dann dieser Farbton?
Ist er 100% Deckungsgleich oder gibt es trotzdem Unterschiede?

Hallo lash,.

Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen die kurz vorher
gestrichen wurde.
Nun ziehe ich aus und möchte mit möglichst wenig Aufwand
wieder ausziehne.
Es handelt sich um einen gelbton der an den Wänden ist.

Man kann ja bei manchn Baumärkten die Wandfarbe inlesen
lassen.

Wie genau ist dann dieser Farbton?
Ist er 100% Deckungsgleich oder gibt es trotzdem Unterschiede?

da Du die Wand nicht einpacken kannst,bleibt nur die Möglichkeit vom Baumarkt eine Farbkarte mitzunehmen und zu vergleichen
Hersteller wechseln ungefähr jedes Jahr ihre Modefarben. Das, was damals auf die Wand kam, kriegst Du heute nicht mehr 100%
außerdem verändern Staub + Ausdünstungen aller Art Farben an der Wand
zuletzt sieht nasse Farbe immer dunkler aus als der getrocknete Farbton
Gute Deckung erreicht man mit Qualitätsfarbe
Notfalls kann man das Zimmer auch 2 x streichen
Anmerkung: Du wirst wirklich die kompletten Wände neu streichen müssen. Sonst sieht man den Unterschied

viele Grüße
Geli

Nach 1-jähriger Nutzung des Mietobjektes wird die Abnutzung bzw. die unvermeidbare Anschmutzung der offenbar zuvor gestrichenen Wandtapete nicht notwendig sein

Der BGH bekräftigte mit dieser Entscheidung vom 5.4.2006 (Az VIII ZR 178/05, abgedruckt in WM 2006, 248 f) seine bisherige Rechtsprechung, wonach Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen immer dann unwirksam sind, wenn von starren Renovierungsintervallen ausgegangen wird. Die zur Entscheidung anstehende Klausel hatte folgenden Wortlaut:

(1) „Der Mieter hat währender der Mietzeit die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten sach- und fachgerecht auszuführen, und zwar: In Küche, Bad, WC alle 3 Jahre in den übrigen Räumen alle 5 Jahre. Die Renovierungsfristen begingen in jedem Fall mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen. Zu einer Anfangsrenovierung ist der Mieter nicht verpflichtet…“

Heißt, auch vorher durfte man davon ausgehen, dass insbesondere bei Wohnräumen und üblicher Nutzung kein Renovierungsbedarf nach bereits 1 Jahr vorliegen kann.

Desweiteren hätte ohnehin nicht in dem vorher gewählten Farbton gestrichen werden müssen. Mit einer Farbkarte losziehen zu wollen, um exakt den gleichen Farbton wie damals zu treffen ist zwar durchaus löblich, doch der Gedanke ist völlig überzogen.
Weiß zu streichen reicht! Nach 1 Nutzungsjahr reicht KEIN Farbanstrich ebenfalls! Es muss nur für den Folgemieter zumutbar sein, was einleuchten wird.
Zerdrückte Fliegen/Mücken oder Speisenreste an der Wand (zugegebenermaßen extreme Beispiele) sind auch als schemenhafte Schatten nicht akzeptabel.

  • Klaus -

Hallo!

Man kann ja bei manchn Baumärkten die Wandfarbe inlesen
lassen.

Wie genau ist dann dieser Farbton?
Ist er 100% Deckungsgleich oder gibt es trotzdem Unterschiede?

Meist reicht ein Fingernagel großes Stück vom Farbton um das nachmischen zu können, wenn auf eine Tapete gestrichen wurde, sollte man das in einer Ecke ausschneiden können als Muster, aber wie schon gesagt spielen da noch andere Einflüsse eine Rolle, so das man nicht sagen kann das man dann auch mit der gemischten Farbe so einfach beistreichen kann, so das man dann nichts sieht.

Gruß sepp.

Es steht im Mietvertrag zusätzlich folgendes:
Die Wohnung wird im endgereinigten Zustnd übergeben. Beim Auszug ist die Wohnung ebenfalls so zu übergeben.

Der Rest ist ein Haus und Grund standradvertrag vom Februar 2005

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann sind doch nun wirklich alle Unklarheiten beseitigt.
Der endgereinigte Zustand eines Wohnobjektes umfasst regelmäßig mehr als nur „besenrein“, doch weniger als eine „Renovierung“ mit neuer Farbgebund der Wandflächen bzw. einer Grundreinigung textiler Bodenbeläge.
Nach lediglich 1 Jahr der Nutzungsdauer -bitte- sollte der Aspekt Malerarbeiten nicht wirklich diskutiert werden, wenn sich dies nicht als notwendig darstellen sollte!
Die „pauschale Malertätigkeit“ nach definierten Zeitintervallen ist ohnehin hinfällig!

  • Klaus -

ok, ich werde vorsichtshalber mal in den mieterschutzbund eintreten.

meine vermieter sind „sehr liebe“ menschen (ironie).
die gehen zum lachen in den Keller und wir hatten schon beim einzug sehr große probleme, so das meine bekannten beim tragen erstmal ne längere pause machen mußten zwecks langer diskussion mit vermieter.

abr wir machen eh diese woch noch zusätzlich mit denen eine bgehung der wohnung und mal sehn was die genau wollen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Beitritt zu einem Mieterschutzbund mag sinnvoll sein, dies zu beurteilen überlasse ich anderen.
Aber meist reicht schon ein selbstsicheres Auftreten, mit welchem man dem gegenüber entgegen tritt. Sicher, da gibt es 1 oder 2 spezielle, heißt „problematische“ Berufsgruppen, die immer alles (besser) wissen.
Doch eine Bange, eine sachliche Entgegnung (keine Diskussion) reicht auch hier meist aus.

Es besteht keine Verpflichtung gegenüber einem Vermieter, sich in ellenlange Diskussionen verstricken zu lassen.
Bitte bedenke: Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Dem liegen ganz sachlich zwei Vertragsparteien zugrunde. Die eine Partei seid ihr. PARTEI, also Diskussion u.a. auf gleicher Augenhöhe - und nicht Bittsteller mit Opferfunktion!!
Die zur Übergabe vorbereitete Wohnung sollte allerdings dem Anspruch auf Übergabefähigkeit gerecht werden, was ich hiermit einmal als Selbstverständlichkeit unterstelle.

  • Klaus -

Hallo lash,

normal sind nach dieser Nutzungszeit an den Wänden nur ein paar Stellen etwas stärker verschmutzt. Probier doch einfach diese Stellen mit einem feuchten Lappen (und ggf. etwas Spülmittel) sauber zu bekommen.

schönen Gruß, Götz