Hallo, als ich nach dem Umzug in die neue Miet-Wohnung bemerkt habe das die Türen für meine Waschmaschine in die Küche bzw. ins Bad zu eng sind,
habe ich mich zu einem Wanddurchbruch entschlossen.
Er ist wunderschön geworden, ganz sauber und das Mittelteil habe ich aufgehoben, kann ich dann bei Auzug mit etwas Gibs wieder reinkleben…
aber war das eigentlich überhaupt erlaubt ?
Dringend notwendig schon aus meiner Sicht, aber darf ich das auch ?
Im Grund ist das ja nichts anderes als ein bischen größeres Loch.
Wenn man Regale anschraubt sind das ja auch Löcher - nich ?
unabhängig davon, das es natürlich nicht erlaubt ist, solltest Du Dich nicht wundern, wenn Du irgendwann den wunderschönen Fußboden Deines Obermieters bewundern kannst, wenn er, im günstigen Fall gleich mit ein paar Dachziegeln, auf Deinem Teppich liegt. Da Du Dich ja bei Computerkrims auszukennen scheinst, such doch einfach mal im Google nach dem Begriff „tragende Wand“. Das Wissen darum begrenzt bei gesundem Menschenverstand recht schnell die Definition von „Loch“.
Gruß,
Micha
P.S. runterkommende Decken eitern auch schwer raus…
Oh entschuldigung ich vergas die Mase des ‚Lochs‘
Vielleicht hätte ich das doch eher Loch,
als Wanddurchbruch nennen sollen.
Da werden ja nur die Anschlüsse für die Maschinen durchgeschleust.
Also das Ding ist 9 cm breit und 5 cm hoch.
Ich denke deswegen stürzt mich nicht die Decke auf den Kopf.
Du meinst die Frage wirklich ernst? Nein - das darf u.U. nicht
mal der Eigentümer der Wohnung - könnt nämlich blöderweise ne
tragende Wand sein!
also ein klares NEIN
Ich glaubs nicht…wenn Du mein Mieter wärst - wär es ein
Kündigungsgrund!
unsere Kollege hat zwar ohne Zustimmung des Vermieters eine gewisse bauliche Veränderung vorgenommen. Diese führt jedoch zuerst einmal zur Abmahnung. Ein Kündigungsgrund stellt es nur dar, wenn der Mieter trotz Aufforderung dem Auftrag nicht nachkommt, das Loch zu schliessen, wobei es hierbei auch von Bedeutung ist, welche Wirkungen bauliche Veränderungen haben.
*leisekicher …hat sich irgendwie nach mehr angehört, als nur 9*5cm.
Das Loch stellt keine Gefahr für die Statik des Hauses da
und die Decke wird sicher auch nicht ‚einkrachen‘.
Ich denke wenn du das beim Auszug fachgerecht zumachst, ist (rechtlich)alles OK.
Aber ob das stimmt, können dir die Fachmenschen hier im Brett eher was sagen.
natürlich ist dies ein Vertragsverstoss. In Deinem Mietvertrag steht sicher, dass keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen, wenn hierzu der Vermieter keine Zustimmung erteilt hat.
Hallo, als ich nach dem Umzug in die neue Miet-Wohnung bemerkt
habe das die Türen für meine Waschmaschine in die Küche bzw.
ins Bad zu eng sind,
habe ich mich zu einem Wanddurchbruch entschlossen.
Er ist wunderschön geworden, ganz sauber und das Mittelteil
habe ich aufgehoben, kann ich dann bei Auzug mit etwas Gibs
wieder reinkleben…
Das ist nicht das Problem. Was passiert, wenn aus Versehen Wasser in das Mauerwerk eindringt, was druch dieses Loch zumindest möglich ist ?
aber war das eigentlich überhaupt erlaubt ?
Ohne Zustimmung des Vermieters, nein !
Dringend notwendig schon aus meiner Sicht, aber darf ich das
auch ?
Im Grund ist das ja nichts anderes als ein bischen größeres
Loch.
Wenn man Regale anschraubt sind das ja auch Löcher - nich ?
Du must einfach darauf achten, dass es durch die Waschmaschine zu keinem Wasserschaden. Bei dem Auszug rechtzeitig die Mauer verschliessen.