Wandelung / Rückgabe

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Käufer A kauft sich ein LCD-TV Gerät mit 2 Jahre Gewährleistung.
Nach 1,5 Jahren geht das Gerät kaputt.
A nimmt die Gewährleistung in Anspruch, das Gerät wird repariert.
Nach 1 Monat tritt exakt der gleiche Fehler am Gerät wieder auf.

Was soll A nun tun ?

-Das Gerät wieder reparieren lassen und hoffen das am Ende der Gewährleistung in 4 Monaten nicht wieder was defekt ist ?

-Was wäre noch möglich ? Austausch gegen ein Neugerät ? Rückgabe ?

-Verlängert sich die Gewährleistung oder hat A nach Ablauf der 2 Jahre einfach Pech gehabt ?

Danke schonmal für Infos

Viele Grüße
Dok

Hallo,

nehmen wir mal an Käufer A kauft sich ein LCD-TV Gerät mit 2
Jahre Gewährleistung.

Gewährleistung oder Garantie?
Lies dazu FAQ:1152

Nach 1,5 Jahren geht das Gerät kaputt.
A nimmt die Gewährleistung in Anspruch, das Gerät wird
repariert.

Auf Gewährleistung oder Garantie?
Problem ist: Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorlagen. Es wird keineswegs dafür gewährleistet, dass jedes Gerät zwei Jahre fehlerfrei funktionieren muss.
Wenn also der Händler nochmal zu einer Reparatur auf Gewährleistung bereit ist: herzlichen Glückwunsch, das ist reine Kulanz. Wenn nicht: Pech gehabt, keinerlei Ansprüche, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag (und das dürfte schwer bis unmöglich sein).

Falls Garantie besteht, muss man in den Garantiebedingungen nachschauen, was da bis wann für Ansprüche bestehen.

Auf jeden Fall aber verlängern sich weder Gewährleitungsfrist noch Garantiezeitraum (wenn nicht der Garantiegeber anderes in seine Garantiebedingungen schreibt, wäre aber das erste Mal, dass ich sowas höre) durch eine Reparatur.

Gruß
loderunner (ianal)