Wandelung vom Handy

Hallo liebe Leser.

ich bin total verzweifelt & weiß nun nicht was ich tun soll. Hab/Hatte ein Handy, Samung La Fleur. Diese special edition. Naja ist ja auch nicht so wichtig. Dieses Handy hab ich seit April 2010. also noch genau 1 Monat gewährleistung. Soweit so gut. Mein Handy war innerhalb der bisherigen 23 monate schon 3 mal in der Reparatur. Aber mit extrem überzogener Zeit. 3mal Reparatur insgesamt 8 monate vielleicht. Zurzeit befindet sich mein Handy in der „Wandelung“. So wie es mir erklärt wurde, wird mein handy gegen das gleiche ausgetauscht und musse deswegen nochmals eingeschickt werden. Das aber seit Anfang Dezember 2011. Also liebe Leser mal rechnen. Bis heute sind es fast 4,5 Monate!!!
Mein Vertrag läuft bald aus. und da brauch ich das Handy dann auch nicht mehr, weil ich weiß, dass ich bei diesem Shop nie nie nie wieder was abschließen würde. total schlechter Service. Sogar gedroht wurde mit „Wenn was rechtliches vom Anwalt kommen würde, dann glaub mir, dass ich gute Anwälte habe, die dir einen Gegenwind zeigen werden!“
4,5 Monate in der „Wandelung“ sind nun echt nicht akzeptabel. und weiß grad echt nicht, was ich tun soll…
Komme mir bisschen verarscht vor. und wenn ich was tun kann, dann sagt mir bitte welche unterlagen ich dazu brauche.
Mobilcom-Debitel fühlt sich dafür null verantwortlich. Da nur der Vertrag von dene ist und nicht das Handy, so wie ich das verstanden habe.
Ich durfte meinem Handy bisher immer hinterher laufen. es kam nie ein Anruf ob es da ist, oder ob sie die Reparatur verzögert, etc. Von mir bis zu diesem shop liegen halt auch 25 KM. Manchmal gehen sie nicht mal an den hörer, wenn sie meine nummer schon sehen.
Und ein Ersatzhandy habe ich nie bekommen. Also hätte ich mein uraltes Sony ericsson nicht, wäre ich jetzt wahrscheinlich aufgeschmissen.

Oh gott leute. bitte helft mir. Es nervt mich tierisch. und ich fühle mich, als wären mir die Hände gebunden. Sowas kann man doch nicht auf sich sitzen lassen.?! Und noch eine Frage. Wenn das „neue“ Handy jetzt mal kommen sollte, hab ich dann eine neue Gewährleistung? oder nicht?

Ich danke euch schon mal ganz ganz herzlich.
Und falls jemand diesen Handyshop in AUGSBURG wissen will, dann sag ich ihm gerne den Namen, denn da sollte keiner mehr irgendwas abschließen!

Hallo Pupsik92,

erstmals zu Rechtlichen: Sollten im Rahmen der Gewährleistung reparierte Produkte weiterhin nicht funktionieren, hat der Händler bzw. Hersteller für die Beseitigung des Mangels zwei Versuche. Sollte im Anschluss der Fehler weiterhin bestehen, hat der Kunde recht auf einen Umtausch. Wird das Gerät allerdings als Garantiefall repariert, ist die Zahl der Reparaturversuche durch die jeweiligen Garantiebedingungen geregelt.

Sowie ich aus deinem Text entnehmen konnte, hast du es schon mehrmals zu Reparatur gegeben. Daher hast du auch das Recht vom Kauf zurückzutreten und dir der Kaufpreis erstattet werden muss!!! Liegt ein Eigenverschulden vor, versteht sich dass natürlich von selbst das nur du dafür haftest.

Dein Ansprechpartner ist der Händler der die das Handy verkauft hat. Der Händler muss dann die Ware zurücknehmen und dir denn Kaufpreis erstatten. Das defekte Gerät wird dann anschließend vom Händler direkt zum Hersteller retourniert. Damit hast du aber nichts zutun.

Ein Rechtsanwalt brauchst du nicht. Geh zur Verbraucherzentrale und lass dich da informieren. Ein Rechtsbeistand wird dir auch gestellt.

Hier noch ein interessanter Link für dich:

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http://www.teltarif.de/gewaehrleistung-garantie-defe…

Gruß

In einer Hinsicht hat der Shop Recht: Die Gewährleistung bzw Garantie läuft über Samsung; und dort gibt es genaue Bestimmungen.
Eine Wandlung ist ein Entgegenkommen des Shops, da es laut Gesetzgeber die Wandlung oder Rückerstattung des Kaufpreises nicht mehr gibt, es müssen dem Hersteller Versuche der Reparatur gegeben werden, eine Anzahl ist nicht genannt.
Das Handy hat aber nicht nur noch einen Monat Garantie , da sich die Garantie für die Zeit in der es in Der Reparatur war verlängert.
Das Tauschhandy übernimmt die Garantiedauer des Altgerätes; dh es hat genau so lange Garantie wie als wenn es nicht getauscht wurde.
Einen Anspruch auf ein Ersatz- oder Leihhandy während der Reparatur hast du nicht.
Das Vorgehen des Shops der grün-schwarzen ist bekannt (habe leider selber schon dort gearbeitet) und wird öfter angeprangert.Nicht Einschüchtern lassen, notfalls die Sache einem Rechtanwalt übergeben, sich bei der Zentrale beschweren über Vorgehensweise des Shops und den Fall dem Verbraucherschutz melden.

Bei weiteren Fragen nochmal schreiben.

Hallo,
erstens verlängert sich die Gewährleistung um die Zeit der Reparaturen und zweitens, solltest du den Gerichtsstand prüfen lassen. Ich hatte ein ähnliches Problem, der Streitwert eines Laptops lag bei 450,- Euro und die Entfernung zum Gerichtsort bei 500 km. Die Verfahrenskosten haben den Streitwert „aufgefressen“! Wenn du nicht alles schriftlich gemacht hast und für alle Aktivitäten schriftliche Nachweise hast, kannst du es vergessen.
Wir haben damals das Geld für den Laptop zurück bekommen und es dem Anwalt gegeben.
Es tut mit leid.
Eine Idee habe ich noch, drohe mit der Presse, du willst die „Leidensgeschichte“ veröffentlichen, manchmal bewirkt das Wunder.
Poliport

Dankeschön für die Antwort und die guten Tipps.

Kaufpreis gibt es nicht. hatte es damals für 0 Euro bekommen. Naja auf jeden fall werde ich mich jetzt bei der Verbraucherzentrale schlau machen.

DANKE ^^

Na toll. die Gerichtskosten sind so gut wie immer höher als der Streitwert.
Bin Versicherungskauffrau und mitunter auch in der Rechtschutzversicherung tätig. ^^
Das mit der Presse ist eine sehr gute Idee. Ich würde das auch völlig sinnfrei machen. Mal ehrlich, ich will nicht, dass da andere auch noch über den Tisch gezogen werden. Ich kenne einige, die auch total unzufrieden mit dem peep com augsburg sind.
Aber vielen lieben Dank für deine Antwort.

Hallo
ich würde dem Händler ganz klar sagen das es so nicht gehtund das ich seine Drohung entsprechend bekannt machen werde. mal sehen was die Kunden sagen wenn du dich vor das Geschäft stellst und den Kunden sagst wie du dort behandelt worden bist. Du darfst nicht sagen das er unseriös ist lediglich deine Erfahrungen mit dem händler preisgeben.

Hey… du hast ja echt die A Karte gezogen.
Aber um dich aufzuklären, zumindest ist das bei uns (real,-) so… nach der 3. Reparatur kann sich der Kunde aussuchen ob GELD zurück oder Gleiches Model nochmal!!!

zu der tatsache das du kein LEIHHANDY bekommen hast, also…
rein rechtlich ist aus Datenschutzgründen die ausgabe eines Datenspeichers (zu der Handys auch gehören) unmöglich.
Eine Professionelle Datenlöschung nach jeder leihgeräte rückgabe würde die anschaffungskosten nach der 2. verleihung massiv übersteigen.

Wende dich mit einer Anwaltlichen drohung und unter der angabe das du rechtlich nur 3 reparaturen gewähren musst…
und danach das recht auf die wahl OB Geld zurück oder gleiches gerät nochmal…

MFG

Hi,
was Dir da passiert ist grenzt schon an bodenlosester Unverschämtheit. Für die Provider ist der Umgang mit der Garantie ein „Gummiband“, denn den Simkartenvertrag haben sie ja eingehalten. Die hat ja funktioniert. Von dem mitgelieferten Handy will man nichts mehr wissen.
Wenn Du auf deinem Recht, was du definitiv hast, „pochst“, brauchst du einen Rechtsanwalt. Das kuriose ist der Streitwert, der so bei 50,- Euro liegen wird. Ob sich unterm Strich der ganze Ärger lohnt; ich finde nein !!! Obwohl du im Recht bist zahlst du unterm Strich noch drauf. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich dieser Weg nicht ! Wenn du diese Versicherung wirklich in einem 2. Fall in Anspruch nehmen möchtest, winken „Die“ möglicherweise ab. Man kann nur eine bestimmte Anzahl von Streitfällen in einer bestimmten Zeit in Anspruch nehmen (steht ggf. in den Unterlagen).
Fazit: Du musst selber entscheiden, ob sich dieser Aufwand lohnt. Bei deinen Provider wirst du wohl weiter auf Granit beißen.

lg

Hallo,

dein Fall ist was fürs Fernsehen, was die mit dir abziehen geht unter keiner Kuhhaut. Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du einen guten Anwalt, dann würde ich an deiner Stelle dort aufschlagen wie ein Komet auf der Erde und den Gutsten mal verklickern was ab geht und der wird wohl wissen was zu tun ist.

Debitel ist wirklich nicht verantwortlich den die sind nur verantwortlich für den Mobilfunkvertrag nicht für das Handy.

Hallo,
also schau mal auf der Website des shops nach, was in den AGBs drin steht, hinsichtlich Wartung, Instandsetzung Gewährleistung etc… Wenn dort eine gewisse Zeitspanne angegeben ist und diese bereits überschritten wurde, würde ich vlt. erst eine email schicken und etwas später (ca. eine Woche vlt.) einmal dort anrufen, wenn du keine Antwort bekommen hast.
SO wie du es aber in deinem Post geschrieben hast, mit Drohung etc. würde ich dir fast schon dazu raten einen Anwalt einzuschalten, denn wenn in den AGBs etwas steht, wogegen der shop verstoßen hat, dann hast du eigtl. nichts zu befürchten. Das solltest du aber ggfls. erst mal mit einem Anwalt klären, bevor du rechtliche Schritte einleiten solltest.
Lg

Rede mal mit Deiner Verbraucherzentrale

Hallo!

So lange auf sein Handy zu warten ist nicht ok das muss man sich auch nciht gefallen lassen da gibt es gerichtsentscheidungen! Wenn du einen Rechtsschutz hast dann nimm den in anspruch denn nach so langer zeit hast du sogar anspruch auf entschädigung! Wenn du keinen Rechtsschutz hast würde ich mal mit der Verbraucherschutzzentrale reden die können dir sicher weiterhelfen. Und leider hast du nach dem austausch nicht wieder 24 monate Gewährleistung

lg

Hallo,
sorry für die späte Antwort. Ein verzwickter Fall und nicht einfach zu lösen. Ich empfehle, dass Sie sich an die Redaktion der Zeitschrift Computerbild wenden. Die haben einen Rechtsanwalt, der gute Ergebnisse vorweisen kann und mir in einem ähnlichen Fall sehr gut weiterhelfen konnte. Außerdem ist deren Hilfe kostenlos.
M.f.G.

einmal zum Anwalt… :wink:

Hallo.

Mit dem geschilderten Fall sollten Sie sich direkt an den Hersteller wenden. Die Hersteller selbst (wenn an Kundenzufriedenheit interessiert) wenden sich direkt an den betroffenen Shop oder klären das Problem mit den Kunden selber.

Zu gestellten Frage: Wenn ein neues Gerät ausgegeben wird, bleibt dennoch der alte Kaufbeleg mit dem alten Datum der aktive. Also verlängert sich die Garantiezeit nicht.

Wir hoffen wir konnten Ihnen helfen und freuen uns auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr mobile-laden.com - Team