Habe gestern ua. Wandfarbe 5 Liter, gekauft bei Tedox. Insgesamt Waren im Wert von über 245 Euro. Diese stellte ich dann umittelbar nach dem Kauf in den Kofferraum. BMW-Kombi, ganz normal auf den Teppich im Kofferraum. Bei meinem nächsten Zwischenhalt bemerkte ich das einer der Farbeimer zum Teil ausgelaufen war. Erahnen konnte man einen Riss oder ein Loch an der Unterseite des Farbeimers. Der ganze Kofferraum war versaut. Und durch den Versuch die Farbe zunächst provisorisch zu entfernen um noch weiteren Schaden zu verhindern, versaute das Auto und auch wir noch mehr… Meiner Tochter war schon nach Fahrtantritt aufgefallen, das sie kleinere Farbklekse die schon angetrocknet waren am Pulli hatte. Dabei dachten wir uns aber zunächst noch nichts. Wir stellten den defekten Farbeimer in einen anderen Eimer und fuhren mit samt dem Eimer und den Mülltüten voll Papiertüchern und weiteren „bemalten“ Artikeln zurück zu Tedox. Dort zeigte ich das Ausmaß 2 verantwortlichen Mitarbeitern. Unter anderem der Geschäftsleitung. Die hob dann kurz den in Farbe getränken Eimer an und teilte mir dann mit das es eben mein Pech sei. Das Loch wäre vorher noch nicht da gewesen. Sie konnte das Loch oder den Riss noch nicht einmal sehen, weil der Farbeimer in der farbe stand! Dann drehte sich die Leitung um und ging zurück in den Laden, noch nicht einmal den Farbeimer haben wir erstattet bekommen…Wert 11 Euro. Von den anderen Schäden am PKW, sowie an unserer Kleidung und uns, kaum zu reden…Wer haftet denn jetzt für den Schaden? Und ist dieses Loch defentiv nicht passiert, er stand gerade im Kofferraum.
Hi, hier muss ich sagen, daß ich keine „Rechts-Experte“ bin, aber meiner Meinung nach haftet der Verkäufer nicht; ich sehe dies eher als all tägliches Lebensrisiko, selbst wenn ein Loch im Eimer gewesen wäre, diese Beweislast liegt beim Käufer, und wie soll dies gehen? Evtl. Bilder von allem machen und den HERSTELLER anschreiben, hinsichtlich Materialfehler des Eimers und damit Produkthaftung? Den Verkäufer ebenso anschreiben und freundlich um eine Kulanz-Lösung bitten.
Hallo Belu!
Hier ist eine Rechtsberatung notwendig, die ich nicht machen darf! Hast Du eine Rechtsschutzversicherung??
Bei den Meisten kannst Du Dir eine kostenlose erste Tel. Rechtsberatung holen oder gleich zu einen Anwalt.
Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen
LG Peter
Guten Tag Belu1975x,
danke für ihre Anfrage.
Die Haftungsfrage ist hier nicht ganz eindeutig, da sie erst nach verlassen des Geschäftes den defekten Farbeimer festgestellt haben. Sie müssten dem Händler nachweisen das der Eimer schon beim Kauf defekt war und er daher die Haftung hat, was sich als sehr schwer erweisen wird. Ausser es ist noch mehr beschädigte Ware im Regal / Palette. Ansonst können sie nur auf Kulanz hoffen.
Zetadyn
Ab zum Anwalt. Einzige Chance. Es hört sich allerdings schon komisch an, dass der Farbeimer im Geschäft nicht ausgelaufen ist, sondern erst im Auto. Obwohl der Eimer schon vorher defekt war?! Ich schätze, dass sie auch mit Anwalt schlechte Chancen haben einen solchen Fall zu gewinnen, aber das ist meine persönliche Meinung. Ich bin kein Anwalt.
Gruß
Dennis
M. E. ist dieser Fall eine Frage der Beweise. Wen du nicht beweisen kannst, dass das Loch im Eimer schon drin war, wird der Verkäufer des Eimers wohl nicht verantwortlich sein. Denn schließl. kann die Beschädigung des Eimers irgendwo zw. Kauf und Abstellen im PKW entstanden sein.
Da dies aber eher eine juristische, denn eine vers.-fachliche Frage ist, empf. ich einen Juristen zu befragen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo, hier stellt sich die Frage des verschuldens. Wenn Sie dem Verkäufer nachweisen können, dass der Riss bereits beim Kauf vorhanden war, muss dieser für den Schaden aufkommen. Da dies aber im Nachhinein schwierig und ohne Zeugen fast unmöglich ist, werden Sie wohl selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
Viele Grüße
Bohne J.
Hallo Belu 1975x,
grundsätzlich Haftet der Verursacher für Schäden.
Hier muss ein Nachweis geführt werden, dass die Firma Tedox der Verursacher war. Also der Farbeimer schon kaputt im Regal gestanden hat. Sie hätten nach der Reklamation nochmals zum Standort der Farbe gehen müssen um zu untersuchen ob hier schon Farbklekse vorhanden waren. Ich sehe es aber genauso, dass dieser Schaden am Farbeimer bereits im Geschäft vorlag, doch nachweispflichtig sind Sie.
Machen Sie nochmals schriftlich eine Schadenersatzforderung an die Firma, setzen Sie einen Termin zur Rückantwort, Stellen Sie Ihre Forderungen dar.
Wenn hier keine Reaktion oder eine Ablehnung erfolgt, bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Gruß Lars
Hallo,
ich fürchte hier kann ich keine definitive Antwort geben. Allerdings glaube ich, dass Sie auf dem Schaden sitzenbleiben, wenn Sie nicht beweisen können, dass der Farbeimer defekt gekauft wurde.
Viele Grüße
H. Uebing
Hallo Belu1975x
geht es hier um fehlende Kulanz oder um einen moeglichen Versicherungsschaden, den ich aus der Darstellung nicht erkennen kann. Mit Verlassen der Verkaufsraeume geht die Gefahr auf den Kaeufer ueber.Schwer nachzuweisen das der Farbeimer vorher schon defekt war. ablegen unter „Pech“
Hallo,
Rein theoretisch müßte der Verkäufer haften, weil durch ein fehlerhaftes Produkt Folgeschäden entstanden sind. Allerdings kann man dir auch mangelnde Sorgfalt vorwerfen. Der Knackpunkt ist aber tatsächlich, daß du nie nachweisen kannst, daß der Eimer bei Kauf schon schadhaft war.
Deshalb wirst du wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Viele Grüße,