Hallo liebe Experten,
ich habe folgende Frage, leider helfen mir die vorhandenen sechs Beiträge zum Thema Wandlung nicht weiter.
Ich habe vor kurzem meinen Mobilfunkvertrag außerordentlich gekündigt, da keine einzige Rechnung korrekt war und entsprechende Gutschriften gar nicht oder nur mit sehr viel „nerven und hartnäckigkeit“ gewährt wurden. Die Kündigung wurde vom Provider akzeptiert, alle außstehenden Gutschriften gezahtl und das Thema ist vom Tisch. Nun habe ich noch ca. 6 Monate Garantie auf meinem subventionierten Handy. Das Telefon hat seit kurzem softwarebedingte Aussetzer und wurde bereits 3 mal in die Reperatur gegeben und ich habe ein „geswapptes“ Telefon erhalten.
So weit ich ich dem Internet und zahlreichen Foren entnehmen konnte gibt es ein Recht auf Wandlung bei dreimaliger Reparatur aufgrund eines identischen Fehlergrundes, leider gibt es auch soviele Meinungen wie offene Threads in diversen Foren bezüglich der Wandlung…
Ich hoffe nun hier eine qualifizierte Aussage zu bekommen auf folgende Fragen:
1.) Habe ich das Recht auf Wandlung in meinem geschilderten Fall ?
2.) Wie läuft die Wandlung ab, an wen muss ich mich sinnvollerweise wenden ?
3.) Was für ein Telefon bekomme ich bei Anspruch auf Wandlung, darf ich mir eines Aussuchen, bekomme ich eins Vorgegeben, muss ich dazuzahlen ?
Die vielen Threads und Foren habe mich verwirrt, bitte helft mir aus dem Wald der Wandlung heraus, notfalls auch mit Brotkrumen 
Vielen Dank vorab für Eure Geduld und Mühe !!
Big Greetz
Sven