Wandlung bei defektem Handy

Hallo liebe Experten,

ich habe folgende Frage, leider helfen mir die vorhandenen sechs Beiträge zum Thema Wandlung nicht weiter.

Ich habe vor kurzem meinen Mobilfunkvertrag außerordentlich gekündigt, da keine einzige Rechnung korrekt war und entsprechende Gutschriften gar nicht oder nur mit sehr viel „nerven und hartnäckigkeit“ gewährt wurden. Die Kündigung wurde vom Provider akzeptiert, alle außstehenden Gutschriften gezahtl und das Thema ist vom Tisch. Nun habe ich noch ca. 6 Monate Garantie auf meinem subventionierten Handy. Das Telefon hat seit kurzem softwarebedingte Aussetzer und wurde bereits 3 mal in die Reperatur gegeben und ich habe ein „geswapptes“ Telefon erhalten.

So weit ich ich dem Internet und zahlreichen Foren entnehmen konnte gibt es ein Recht auf Wandlung bei dreimaliger Reparatur aufgrund eines identischen Fehlergrundes, leider gibt es auch soviele Meinungen wie offene Threads in diversen Foren bezüglich der Wandlung…

Ich hoffe nun hier eine qualifizierte Aussage zu bekommen auf folgende Fragen:

1.) Habe ich das Recht auf Wandlung in meinem geschilderten Fall ?
2.) Wie läuft die Wandlung ab, an wen muss ich mich sinnvollerweise wenden ?
3.) Was für ein Telefon bekomme ich bei Anspruch auf Wandlung, darf ich mir eines Aussuchen, bekomme ich eins Vorgegeben, muss ich dazuzahlen ?

Die vielen Threads und Foren habe mich verwirrt, bitte helft mir aus dem Wald der Wandlung heraus, notfalls auch mit Brotkrumen :smile:

Vielen Dank vorab für Eure Geduld und Mühe !!

Big Greetz
Sven

Hallo,

gezahtl und das Thema ist vom Tisch. Nun habe ich noch ca. 6
Monate Garantie auf meinem subventionierten Handy. Das Telefon
hat seit kurzem softwarebedingte Aussetzer und wurde bereits 3
mal in die Reperatur gegeben und ich habe ein „geswapptes“
Telefon erhalten.

So weit ich ich dem Internet und zahlreichen Foren entnehmen
konnte gibt es ein Recht auf Wandlung bei dreimaliger
Reparatur aufgrund eines identischen Fehlergrundes, leider

1.) Habe ich das Recht auf Wandlung in meinem geschilderten
Fall ?

Generell wohl schon, zumindest als Privatmann und Kauf in Deutschland.

2.) Wie läuft die Wandlung ab, an wen muss ich mich
sinnvollerweise wenden ?

Zur Wandlung ist der Händler (also der, der Dir das Gerät verkauft hat) verpflichtet. Der wiederum kann seine Bedürfnisse beim Importeur oder Hersteller ggf. auch Großhändler geltent machen.
Oftmals gibt es aber bei großen Handyprovidern Rahmenabkommen mit den großen Herstellern, die für die Provider den Service übernehmen. In einem solchen Fall wird der Händler (also in diesem Fall wohl der Provider) dich wegen Deines Wandlungsersuchen an den Hersteller verweisen.

3.) Was für ein Telefon bekomme ich bei Anspruch auf Wandlung,
darf ich mir eines Aussuchen, bekomme ich eins Vorgegeben,
muss ich dazuzahlen ?

Du bekommst das selbe Modell, nicht mehr und nicht weniger. Wenn überhaupt - kann der z.B. Hersteller Dir bei nicht mehr verfügbarkeit ein technisch gleichwertiges ggf. besseres Handy zur Verfügung stellen.

Dabei sollte beachtet werden, dass es oftmals keine verbriefte 2 Jahre Garantie gibt, sondern lediglich eine Gewährleistung!

Das hat zur Folge, dass Du bei dem vorhandenen Fehler ggf. nachweisen musst, das dieser Herstellungsbedingt auftritt. Das wird Dir ggf. schwer fallen, ohne teure Sachverständige.

Bei heutigen Handypreisen kann das evtl. eine unsinnige Aktion werden.

Evtl. solltest Du Dich einfach freuen, dass Dein Anbieter Dich kulanter Weise vorzeitig aus dem Vertrag lässt und das gesparte Geld in ggf. ein neues Handy stecken.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://schiffmann.com

ps: ich weise darauf hin, dass ich kein Anwalt bin, sämtliche Rechtsaussagen sind zu prüfen bei einem entsprechend zugelassenen Anwalt, bzw. Verbraucherverband.