Hallo,
nehmen wir einmal an, dass sich jemand einen neuen Ford Fucus gekauft hat. Nun hat er diverse Mängel, die Ford nicht beseitigen kann. Nach etwas energischen Gesprächen und Rücksprache mit den Ford-Werken ist der Händler nun bereit, das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Nun will er 0,67% vom Kaufpreis mit den gefahrenen Kilometer (pro 1000) multiplizieren und diesen Betrag in Abzug bringen. Darüber hinaus möchte er sich den Zustand des Fahrzeuges genauer ansehen.
In einem Forum habe ich gelesen, dass der derzeitige Prozentsatz für Benziner bei 0,5% liegt. Darüber hinaus wurde im Forum berichtet, dass man dem Händler tagesgenau Zinsen für die Zeit bis zur Rückgabe in Rechnung stellen kann (bzw. wieder auf den Erstattungsbetrag draufrechnen kann).
Ist dies so?
Wie liegt der Zinssatz?
Auf welcher Grundlage kann man die Zinsen verlangen?
Das könnte ja schließlich richtig Geld sein:wink:))
Vielen Dank für eure Unterstützung
Fraenz