Eine Tochter hat mit ihrem Auto einen kleinen Unfall gemacht. Daraufhin haben die Eltern den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft. Der Käufer, ein Unternehmer) hat den Wagen gekauft. Er hat ihn bezahlt und abholen lassen. Der käufer hat den Wagen reparieren lassen. Dann hat er bei den Eltern angerufen, dass der Wagen einen Getriebeschaden hat, der ihm verschwiegen wurde. Der Verkäufer will keinen Ärger und will den Wagen zurücknehmen, obwohl er keine Ahnung von dem Getriebeschaden hat. Der Käufer will die Instandsetzungskosten und Abholkosten ebenfalls ersetzt haben. Muß der Käufer alles erstatten. Was ist mit den Schäden, die bei der Abholung durch den Käufer entstanden sind ( Kratzer, Felge kaputt) Fallen die einfach unter den Tisch?
Hi
Wenn ein Händler von einer Privatperson etwas abkäuft ist und bleibt der Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“
Von einer Privatperson ist es nicht zu verlangen , das diese soviel technisches Verständniss hat um einen Defekt auch wirklich als Mangel zu erkennen.
Wenn der Händler vor Gericht ziehen will , fällt er hinten herunter, wenn er dem Privaten Verkäufer nicht nachweisen kann , das er z.b. von einem letzten Werkstattbesuch von der Werkstatt schriftlich vermerkt bekommen hat , das das Getriebe kaputt ist.
Ich würde es , wenn ich der Private Verkäufer wäre , nicht zurück nehmen , es besteht hierzu keinerlei Verpflichtung oder Gesetz .
Als Refferenz ziehe ich einen Fall von 2001 .
Ein Händler käuft von einer Privatperson einen Tüv abgelaufenen Pontiac Transsport für kleines Geld.
Der Tüv beanstandete ausgeschlagene Traggelenke , Aufhängungen der Vorderachse und defekten Katalysator der durch einen Motorschaden entstanden war.
der Motor ist nur provesorisch repariert , er hat einen Haarriss zwischen Aus und Einlassventil am dritten Zylinder nachdem eine Nockenwelle gebrochen war.
alles das wurde in dem Kaufvertrag vermerkt.
Der Händler verkäuft den Wagen mit TÜV neu , ca 3 Monate später und der neue Besitzer ruft ca 2 Monate später den Vorbesitzer an , da er mit Lenkungsbruch liegen geblieben war und wollte den Vorbesitzer anzeigen, da er den Wagen bei dem Händler als „im Auftrag zu verkaufen“ mit der Verkaufsanschrift des Vorbesitzers im Kaufvertrag gekauft hatte .
Nachdem der neue Besitzer den Kaufvertrag zwischen Händler und Vorbesitzer als Kopie sowie den Tüv Bericht und die letzte Werkstattrechnung als Kopie bekommen hatte , hagelte es Anzeigen in alle Richtungen von Betrug bis Urkundenfälschung .
der Vorbesitzer wurde jedoch nur als Zeuge geladen eben mit obig aufgeführter Begründung , das er als Laie nicht in der Lage sei den Umfang von Defekten fachmännisch zu beurteilen
gruss
Toni
Falsch, falsch, falsch
Hallo,
Wenn ein Händler von einer Privatperson etwas abkäuft ist und
bleibt der Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“
Unsinn.
Von einer Privatperson ist es nicht zu verlangen , das diese
soviel technisches Verständniss hat um einen Defekt auch
wirklich als Mangel zu erkennen.
Das verlangt auch niemand. Trotzdem gilt auch in diesem Fall, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Mängel zu übergeben hat, sofern die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht vertraglich wirksam ausgeschlossen wurde. Ob das der Fall ist wissen wir nicht.
Wenn der Händler vor Gericht ziehen will , fällt er hinten
herunter, wenn er dem Privaten Verkäufer nicht nachweisen kann
, das er z.b. von einem letzten Werkstattbesuch von der
Werkstatt schriftlich vermerkt bekommen hat , das das Getriebe
kaputt ist.
Ebenfalls Unsinn.
Ich würde es , wenn ich der Private Verkäufer wäre , nicht
zurück nehmen , es besteht hierzu keinerlei Verpflichtung oder
Gesetz .
Das BGB, insbesondere § 433 ff. ist Dir bekannt?
Als Refferenz ziehe ich einen Fall von 2001 .
[…]
alles das wurde in dem Kaufvertrag vermerkt.
Aha. In dem konkreren Fall steht aber nichts von einem defekten Getriebe im Vertrag. Du führst somit etwas als Referenz an (natürlich ohne Quelle), wo genau das Gegenteil der Fall war.
S.J.
Hallo,
sofern die Gewährleistung/Sachmängelhaftung wirksam vertraglich ausgeschlossen wurde und der Mangel nicht bekannt und arglistig verschwiegen wurde, muss der Verkäufer gar nichts.
Ohne Kenntnis dessen, was genau vertraglich vereinbart wurde, bleibt nur Spekulation.
Allerdings handelt es sich um eine bekannte Masche von Autohändlern auf diesem Wege Verbraucher zu besch…
Gruß
S.J.