Wandlung eines Gerätes

Hallo, angenommen Person A kauft sich Gerät X und merkt nach einiger Zeit, dass es das GErät nicht braucht.Die Rechtslage für sich auslegend weiß Sie, dass sie nach 3 maliger Mängelerscheinung das Gerät wandeln kann bzw. den Preis zurückverlangen kann.
Wäre es also rein theoretisch möglich, dass Person A das Gerät 3 mal mit einem angeblichen Fehler berim Händler abgibt und im Nachhinein ihr Geld zurückbekommt?
Gruß,
WKN

Hi,

Wäre es also rein theoretisch möglich, dass Person A das Gerät
3 mal mit einem angeblichen Fehler berim Händler abgibt und im
Nachhinein ihr Geld zurückbekommt?

Was ist denn das für eine Einstellung? Nehmen wir mal an, Dein Arbeitgeber würde
unzutreffenderweise dreimal etwas an Deiner Arbeit rügen, und dann das Gehalt
nicht auszahlen. Wie fändest Du das?

Heutzutage scheint es Mode zu sein, eigene Fehler in die Schuhe anderer zu
schieben …

Gruß T.

angenommen Person A kauft sich Gerät X und merkt nach
einiger Zeit, dass es das GErät nicht braucht.Die Rechtslage
für sich auslegend weiß Sie, dass sie nach 3 maliger
Mängelerscheinung das Gerät wandeln kann bzw. den Preis
zurückverlangen kann.

Hallo,

nein, dem ist wohl nicht so. Erstens heißt dass nunmehr Rücktritt und
nicht mehr Wandlung, zweitens gehts nicht um 3 Mängel, sondern um
einen. Woher kommt die 3???

Naja, wenn ein Sachmangel vorliegt, hat der Verkäufer das Recht auf
Nachbesserung (Recht zur zweiten Andienung), das er durchaus auch 2x
ausüben kann. Hier gibt es aber keine starren Grenzen.

Last but not least muss man auch nachweisen, dass der Mangel bei
Übergabe der Sache vorlag, nur beim Verbrauchsgüterkauf gibts eine
Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten.

Man kann also keinen Sachmangel bewusst herbeiführen (Hammer in die
Bildröhre) und dann sagen, der Mangel konnte nicht nachgebessert
werden, deswegen trete ich zurück.

Zu beachten ist, dass nach Nutzung einer Ware und Rücktritt bspw.
nach 5 Monaten der Verkäufer auch durchaus eine Nutzungsentschädigung
verlangen kann.

Das nur abgesehen davon, dass ein Motivirrtum völlig unbeachtlich
ist, wie schon vorher geschrieben wurde.

Mfg vom

showbee

Wäre es also rein theoretisch möglich, dass Person A das Gerät
3 mal mit einem angeblichen Fehler berim Händler abgibt und im
Nachhinein ihr Geld zurückbekommt?
Gruß,
WKN

Hallo WKN,
mal logisch nachgefragt. Wenn es nur ein angeblicher Fehler ist, wo soll dann der Mangel liegen, der die Wandlung rechtfertigen soll?
Grüße
Almut

Hi T.
hm, warum schließt Du denn daraus, dass ich so etwas vor habe. Leider, oder besser zum Glück liegst Du da völlig falsch. Es geht um eine Interessenfrage, die ich natürlcih nicht ohne Grund stelle.Aber woher willst Du beurteilen ob ich Person A bin, doer eventuell sogar nicht derjenige der die Ware zurücknehmen soll?Oder vielleicht sogar ein außenstehender Dritter?
Gruß,
WKN

Hi Showbee,
okay, soweit klar!
Angenommen PErson A hat das GErät nun 4 Monate und es geht immer mal wieder zwischendruch aus. Und lässt sich dann auch nicht mehr einschalten…
Muss der Händler das GErät nun zurücknehmen bzw ausbessern?
Und ab wann darf Person A sein GEld zurückfordern?
WKN

Hallo,

nein, dem ist wohl nicht so. Erstens heißt dass nunmehr
Rücktritt und
nicht mehr Wandlung, zweitens gehts nicht um 3 Mängel, sondern
um
einen. Woher kommt die 3???

Naja, wenn ein Sachmangel vorliegt, hat der Verkäufer das
Recht auf
Nachbesserung (Recht zur zweiten Andienung), das er durchaus
auch 2x
ausüben kann. Hier gibt es aber keine starren Grenzen.

Last but not least muss man auch nachweisen, dass der Mangel
bei
Übergabe der Sache vorlag, nur beim Verbrauchsgüterkauf gibts
eine
Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten.

Man kann also keinen Sachmangel bewusst herbeiführen (Hammer
in die
Bildröhre) und dann sagen, der Mangel konnte nicht
nachgebessert
werden, deswegen trete ich zurück.

Zu beachten ist, dass nach Nutzung einer Ware und Rücktritt
bspw.
nach 5 Monaten der Verkäufer auch durchaus eine
Nutzungsentschädigung
verlangen kann.

Das nur abgesehen davon, dass ein Motivirrtum völlig
unbeachtlich
ist, wie schon vorher geschrieben wurde.

Mfg vom

showbee

Angenommen PErson A hat das GErät nun 4 Monate und es geht
immer mal wieder zwischendruch aus. Und lässt sich dann auch
nicht mehr einschalten…
Muss der Händler das GErät nun zurücknehmen bzw ausbessern?
Und ab wann darf Person A sein GEld zurückfordern?

Hallo,

ich weiss ja nicht, was für ein Gerät vorliegt. Aber bei einem TV wäre das schon ein Sachmangel. Dann kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Der Verkäufer (nicht Hersteller!!!) hat dann die Wahl, ob er ein neues Gerät als Ersatz liefert oder repariert. Bei Reparatur ist idR auch ein 2ter Reparaturversuch i.O.

Erst wenn also 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind oder der Verkäufer sich von Anfang an weigert nachzuerfüllen, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld gegen Rückgabe der Kaufsache verlangen.

Insoweit zeigt sich, dass man als Käufer nicht mittels Sachmangel einfach das ungeliebte Gerät los wird. Wenn der Verkäufer hier ein Tadelloses Ersatzgerät als Austausch gibt, ist der Sachmangel behoben und der Käufer ist nicht mehr beschwert.

Mfg vom

showbee

Ergänzung

ich weiss ja nicht, was für ein Gerät vorliegt. Aber bei einem
TV wäre das schon ein Sachmangel. Dann kann der Kunde
Nacherfüllung verlangen. Der Verkäufer (nicht Hersteller!!!)
hat dann die Wahl, ob er ein neues Gerät als Ersatz liefert
oder repariert.

Eigentlich hat der Käufer die Wahl, vgl. § 439 I BGB.

Erst wenn also 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind oder
der Verkäufer sich von Anfang an weigert nachzuerfüllen, kann
man vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld gegen Rückgabe
der Kaufsache verlangen.

Wohlgemerkt ist das mit den zwei Versuchen nur ein Regelfall und, wie du schon schreibst, keine starre Regelung, vgl. § 440 BGB.

Levay

Hi

Aber woher willst Du beurteilen ob ich Person A
bin, oder eventuell sogar nicht derjenige der die Ware
zurücknehmen soll? Oder vielleicht sogar ein außenstehender
Dritter?

Mangels Wissen kann ich hier niemanden beurteilen. Ich fühlte mich halt bemüßigt,
meinen Senf dazuzugeben; vielleicht hält das ja irgendeinen Deppen, der das
zufällig liest, davon ab, Unfug anzustellen.

Gruß vom T.