Wie soll man verfahren in folgendem Fall:
Habe mir im April 2013 ein chinesisches Rollertrike (Mischung aus Roller und Quad) bei einem hießigen Händler gekauft. war so mies, dass ich es im Juli zurückgab und ein anderes eines anderen Herstellers beim gleichen Händler bestellte. Dies bekam ich im Oktober 2013. Bis auf wenige Wehwehchen lief es ganz ordentlich bis letzter Woche. Da war dann „der Bock fett“:
Am Motor mit Hilfsrahmen Schraube rausgewandert, Hilfsrahmen gebrochen, Hinterachse gebrochen, Ansaugkrümmer gebrochen, Wasseranschluss am Zylinder gebrochen. Also das Alles nach 6 Monaten und ca. 1270 km bei ganz normaler Straßennutzung!
Lt. Gesetz muss man ja dem Händler die Chance geben, nachzubessern bis zu 3 Mal. Nur hat man warscheinlich das Glück, dass die neu zu verbauenden Teile die gleiche Qualität haben. Hat manh das Recht, schon jetzt das KFZ zu wandeln (Kaufpreis zurück) und wenn ja, wie verhält sich das mit dem Erstattungsbetrag in Bezug auf die „Nutzungsdauer“?
Lt. Gesetz muss man ja dem Händler die Chance geben,
nachzubessern bis zu 3 Mal.
Laut welchem Gesetz?