Wandlung eines Leasing Fahrzeuges

Ich fahre seit dem 03.März 2010 einen AUDI A4, welchen ich über das Autohaus (AUDI Zentrum) geleast habe. Von Anfang an hatte ich Probleme mit dem Fahrzeuge welche ich auch dem Verkäufer mitgeteilt habe. Seit dem 27. April steht das Fahrzeug nun in der Werkstatt (21 Tage!) und die Probleme können nicht behoben werden und es schenit nicht absehbar wie lange sich das noch zieht.
Ich habe in der Zeit zwar einen kostenlosen Leihwagen gestellt bekommen aber es ist natürlich kein Zustand und mein Vertrauen ist das Auto ist gebrochen.

Daher meine Frage wie lange ich mir das noch „gefallen“ lassen muss und wie es in diesem Fall mit der Möglichkeit einer Wandlung aussieht.

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo Vladimir,

eine Wandlung gibt es heute nicht mehr, das heißt nun „Rücktritt“.

Schade, dass es immer wieder so genannte „Montags-Autos“ gibt, aber das ist nun einmal so, und da kann man wohl auch wenig dran ändern.

Die neuen „Rücktritts“-Regeln sind im BGB geregelt, das ich allerdings momentan nicht greifbar habe. Nach meiner Kenntnis muss man den Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich dem Lieferanten gegenüber äußern. Der Lieferant hat dann noch das Recht auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird das Kaufobjekt zurückgegeben und der Käufer hat Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer hat im Gegenzug Anspruch auf Nutzungsentgelt. In jedem Fall kann ich nur raten, die Verkäuferfirma schriftlich über die Mängel in Kenntnis (ggf. den Empfang des Schreibens quittieren lassen) und eine Frist zur Behebung der Mängel zu setzen. Auch eine Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag sollte vorgenommen werden.

Daneben würde ich mich mit dem Verkäufer zusammensetzen und das Problem „Auge in Auge“ besprechen. Wenn das ein guter Händler bzw. ein guter Verkäufer ist, sorgt der für eine Lösung, denn unzufriedene Kunden sind keine (dauerhafte) Werbung.

Für die Auflösung des Leasingvertrages muss dann das Audi-Zentrum sorgen, denn es handelt sich hierbei um eine „verbundenes Geschäft“, dem durch den Rücktritt die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Alternativ kann ein „Objekttausch“ im Leasingvertrag vorgenommen werden. Das liegt aber wiederum am Verkäufer, inwieweit der hier fit ist und sich einsetzt.

Alles in allem eine immer wieder die Freude auf ein Auto verhagelnde Angelegenheit, die ich aus eigener Erfahrung kenne. Mein Problem wurde damals allerdings behoben und ich erfreue mich nach wie vor an dem Wagen, den ich sonst wieder nach Schweden hätte zurückschicken lassen, denn am Händler lags ja nicht.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Es wäre nett, wenn das Ergebnis weiter hier kommuniziert werden würde. Der Ausgang der Angelegenheit interessiert mich ja schon irgendwie.

Viele Grüße

Mikey

Hallo Vladimir, die Art der Finanzierung hat nichts mit der Möglichkeit einer

Wandlung des Kaufvertrages bei Sachmängeln zu tun hier brauchst Du eine
Rechtsberatung und die kann und darf nur ein Anwalt oder eine juristische Person
geben , ich würde der Werkstatt eine letzte Frist geben und dann auf Wandlung
pochen oder sofort eine Klage über einen Anwalt anstreben .Leider kann ich Dir
nicht mehr helfen.MfG. Diewoeins

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das Problem ist, dass du 2 Vertragspartner hast. Den Händler und die Leasinggesellschaft.
Die Voraussetzungen zur Wandlung sind:

  1. Erhebliche Mängel
  2. Eine angemessene Fristsetzung zur Behebung der Mängel.
  3. Die schriftliche Erklärung der Wandlung beim Vertragspartner.
    Am besten wäre natürlich persönliche Übergabe des Schriftstücks mit Empfangsbestätigung.
    Das wäre die Vorgehensweise für die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
    Was die Leasinggesellschaft anbelangt, solltest du mal in den Vertragsbedingungen des Leasingvertrages nachlesen. Darin sollte eigentlich die Vorgehensweise für den Fall einer Rückabwicklung/Wandlung enthalten sein.

Ich hoffe, ich konnte dir ein kleines bisschen weiterhelfen.

Liebe Grüße Maxi-S

Hallo Vladimir_C,

ich kann Dir hier nur den Tipp geben, Dich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Die „Wandlung“ hat nichts mit der Finanzierungsform zu tun.

EisIQ

Danke für alle Antworten bzgl. meiner Frage. Ich werde mich nun mit meinem Anwalt zusammen setzen und die Angelegenheit erörtern.

Das Ergebnis werde ich dann hier mitteilen.

nachdem mein Fahrzeug nun seit 6 Wochen! in der Werkstatt steht und eine Lösung immer noch nicht in Sicht ist, sieht mein Anwalt alle Karten bei mir und wird sich mit der Angelegenheit nun befassen. Eine Fristsetzung von mir an das Autohaus ist auch shcon verstrichen.

Die Wandlung eines Leasingfahrzeugs unterscheidet sich letztlich nicht von der Wandlung eines „normalen“ Kauffahrzeugs (siehe z.B. http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz). Wie der vorherige Eintrag schon angemerkt hat, muss man allerdings beachten, dass man es mit zwei Vertragspartnern zu tun hat: dem Verkäufer und der Leasingbank. Beide müssen ind die Wandlung/Rückabwicklung eingebunden werden.