Wandlung eines PKWs - welche steuerlichen Folgen?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass ein Gewerbetreibender, der seinen Gewinn mittels EÜR ermittelt, einen Pkw seit knapp zwei Jahren in seinem Betriebsvermögen hat. Dieser wird gem. Steuererklärung linear abgeschrieben und hat nun massive Mängel, sodass ein Rücktritt vom Kaufvertrag angedacht ist. Welche steuerlichen Auswirkungen hätte eine solche Fallgestaltung? Wären bspw. die Abschreibungen, welche angesetzt wurden, als Einnahme zurück zu buchen? Wie wäre die Nutzungsentschädigung an den Verkäufer/Hersteller zu buchen?

Was würde alternativ steuerlich passieren, wenn die Parteien sich über eine Ersatzlieferung einigen würden (könnte der AfA-Zeitraum neu beginnen, da dieses für das Finanzamt ja keine Verschlechterung wäre?)

Für Eure Antworten danke ich bereits an dieser Stelle!

Viele Grüße