Wandlung im Versandhandel: Portorückerstattung

A. kauft über eine Internetauktionsplattform von B. einen Artikel. Der Artikel wird von B.in der Kaufanzeige und in ergänzenden E-Mails als neuwertig beschrieben. A. bemängelt jedoch den Artikel wegen des schlechten Zustandes und wegen Unvollständigkeit. A. vereinbart mit B. die Rücknahme des Artikels. B. sagt lediglich Kostenerstattung des Kaufpreises zu, nicht jedoch der Portokosten für die Zu- und Rücksendung. B. tritt in der Auktion als „Branche-Name“ auf, also ähnlich einem Gewerbetreibenden. Der Absender der Warensendung ist eine Firmenanschrift („Branche-Name - Inh. Vorname Nachname“). Das Konto, von dem aus die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgte, ist offensichtlich ein Geschäftskonto, denn es trägt die Firmenbezeichnung.

Fragen:
Muss A. dem B. auch das Porto zurückerstatten?
Falls ja: Lohnt es sich, dass B. wegen rund 10 Euro Rechtsmittel einlegt?
Mit welchen (legalen) Argumenten kann B. den A. davon überzeugen, das Porto zurückzuerstatten?

Klar: Der leidtragende A. bin ich! :wink:

Frage
Hallo,

irgendwie verstehe ich da was nicht, warum sollst Du als A dem B noch was bezahlen ?
Du hast doch bestimmt als A den Preis und die Versandkosten sowie den Rücktransport bezahlt, oder nicht und wartest jetzt auf die Rückerstattung ?

Korrektur:A und B sind durcheinander gepurzelt :wink:
A und B sind grad durcheinander gepurzelt: Kernfrage ist, ob der Verkäufer dem Käufer auch das Porto rückerstatten muss. Alles weitere sinngemäß. Danke.

Hi,

egal wie, das Porto ist eine Bezahlung für Leistungen Dritter. Also gibt es dies auch nicht zurück. Und wenn du was zurückschickst, dann erst mal auf eigene Kosten, es sei denn, was anderes ist vereinbart.

Nochmal: bei Reklamationen/Garantie… geht es nur um den reinen Warenwert, mehr nicht. Rechtsmittel einlegen ist sinnlos.

Gruß
André

Hi,

sowas hatte ich auch schon 3 mal. Sei froh, wenn Du’s überhaupt zurückgeben kannst, manche sind da ganz stur. Ich hatte mal ein angeblich neues Abendkleid ersteigert (von einer Firma) und ich musste einen Monat lang E-Mails schreiben, bis ich das kaputte Kleid zurückgeben konnte. Vielleicht hat es mich gerettet, dass der andere mich schon bewertet hatte… Ich musste 2 mal Porto bezahlen, ist aber besser so, wie wenn man was zu Hause rumliegen hat und versteigerts dann vielleicht weiter und kriegt ebenso eine schlechte Bewertung wegen dem schlechten Zustand des Artikels.

Am besten unter „Lehrgeld“ abbuchen.

Ich habe vor einem Monat auch was ersteigert, bezahlt und nicht erhalten (trotz angeblicher Versicherung als Paket). Der Versteigerer hat schon 11 negative Bewertungen - mittlerweile - und 17 neutrale). In Zukunft werde ich drauf achten, bei wem ich was ersteigere, das kannst Du mir glauben.

Grüße Netti

A und B sind grad durcheinander gepurzelt: Kernfrage ist, ob
der Verkäufer dem Käufer auch das Porto rückerstatten muss.
Alles weitere sinngemäß. Danke.

Gütliche Einigung durch Telefonat anstreben
Ich hab die Sache telefonisch geregelt. Die Gelegenheit war günstig. Er hatte grad - weil er wieder eine schlechte Produktbeschreibung gemacht hatte - von jmd. anders eine negative reingebrummt bekommen und ich hab ihm erklärt, dass er sich objektiv juristisch auf dünnem Eis bewegt. Und mittlerweile weiß ich nämlich, dass er das Porto erstatten muss! Fernabsatzgesetz (40 Euro Grenze) hin oder her. Der Typ wirkte zwar etwas halbseiden, aber gesprächsbereit und einsichtig. Hab ihm gesagt, dass er mir das von ihm berechnete das Zusendeporto wg. Fehlteilen ersetzen solle, dann würde ich auf mein Rücksendeproto verzichten. Na, jetzt mailt er mir, dass er den GANZEN Betrag angewiesen hätte. Damit verbessert er sich auf „neutral“. - Übrigens ist mir aufgefallen: Oft sind solche Leute, die überhöhte Versandgebühren verlangen (um dadurch die Ebay-Gebühren auf den Käufer umzulegen), auch unzuverlässig. Überhaupt sollte man gar nicht mehr von Profi oder Semiprofihändler kaufen. Verdirbt einfach den Spaß und bringt nur Ärger.