Hallo,
besteht das Recht auf Wandlung, wenn beim Rasenmäher bereits beim 2. Gebrauch das Plastikteil abbricht, das /die Rückholfeder der Grasfangklappe hält. Der Rasenmäher muß zurückgeschickt werden und der kann nicht so ohne weiteres repariert werden. Da alle Rasenmäher dieser Serie dieselbe Ausstattung haben und deshalb sicher ist, dass auch bei Austausch des Gerätes beim Rasenmähen dieses Teil erneut abbricht, möchte ich vom Kaufvertrag komplett zurücktreten.
Für mich ist es nicht zumutbar, dass ich jedesmal den kompletten Rasenmäher reinige und verpacke und dann tage-/wochenlang warten muß, bis ich wieder mähen kann, während das Gras ins uferlose wächst.
Bitte informieren Sie mich unverbindlich, ob ich in diesem Fall das Recht habe, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
LG Karin Herma
)