Wandlung nach Insolvenzantrag - alles verloren?

Hallo,
ein Autoverkäufer verschweigt Unfallschäden, mag aber keine Preisminderung hinnehmen.
Der Käufer geht vor Gericht, gewinnt auf Wandlung und erwirkt einen Titel gegen den Verkäufer.
2 Monate vor dem Verkauf hat der Verkäufer allerdings Privatinsolvenz angemeldet (u.a. die Einnahme des Verkaufs des Pkw allerdings verschwiegen, sprich dem zuständigen Gerichtsvollzieher darüber nicht in Kenntnis gesetzt) und verweist nun auf Mittellosigkeit.

Frage: kann der Käufer nach Ablauf der Insolvenzdauer von 7 Jahren auf die Wandlung nach Titel hoffen oder ist der Verkäufer danach auch aus dieser Verpflichtung entlassen?

Wie wird solch eine Konstellation genannt bzw mit welchen Schlagwörtern ist im Netz mehr zu finden?

Danke, Helge

Soweit wie mir bekannt ist,müssen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorhandenen Forderungen innerhalb einer Frist beim Insovenzverwalter angemeldet werden. Tut man dies nicht, hat man glaube ich Pech gehabt.
Das beste ist, einfach mal in der Insovenzordnung stöbern, dort müsste auch etwas über den Umgang mit gerichtlichen Titeln im Insovenzverfahren stehen, und auch, was passiert, wenn sich der Schuldner nicht gutwillig verhält.