Der Käufer eines Elektronikartikels erhält nicht etwa eine personalisierte Rechnung, sondern eine Rechnung, die auf den Namen des Händlers und gewerblichen Verkäufers ausgestellt ist. Außerdem ist der Rechnungsbetrag nicht korrekt ausgewiesen, sondern fast 1/4 niedriger als der Auktionsbetrag. AGBs, ein Impressum oder Rücknahmebedingungen fehlen in der Artikelbeschreibung.
Er fordert den Händler per Einschreiben zur Nachbesserung, ersatzweise zur Wandlung auf, nachdem dieser überhaupt nicht auf E-Mails reagiert hat. Außerdem meldet er den Vorfall an das Auktionshaus, von desen Seite er aber wohl kaum Unterstützung erwaten kann.
Wie geht der Käufer nun am besten vor, wenn der Verkäufer nach Ablauf der gesetzten Frist nicht auf das Schreiben reagiert, also weder nachbessert noch der Wandlung zustimmt. Kann der Käufer die Ware an den Händler zurücksenden, auch ohne dessen Einverständnis? Und den Auktionsbetrag zuzüglich der Versandkosten dann auf dem Rechtsweg, bzw. per Mahnbescheid einfordern? Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?
Der Käufer eines Elektronikartikels erhält nicht etwa eine
personalisierte Rechnung, sondern eine Rechnung, die auf den
Namen des Händlers und gewerblichen Verkäufers ausgestellt
ist. Außerdem ist der Rechnungsbetrag nicht korrekt
ausgewiesen, sondern fast 1/4 niedriger als der
Auktionsbetrag. AGBs, ein Impressum oder Rücknahmebedingungen
fehlen in der Artikelbeschreibung.
Könnte auch ein Versehen sein. Kann mir kaum vorstellen, dass dieser seinen Großhändler und Einkaufspreis absichtlich verrät. Vielleicht mal anrufen?
Er fordert den Händler per Einschreiben zur Nachbesserung,
ersatzweise zur Wandlung auf, nachdem dieser überhaupt nicht
auf E-Mails reagiert hat. Außerdem meldet er den Vorfall an
das Auktionshaus, von desen Seite er aber wohl kaum
Unterstützung erwaten kann.
Was heißt melden? Es ist bei Ebay möglich, eine Unstimmigkeit zu eröffnen, die dem Verkäufer mitgeteilt wird. Näheres dazu auf der meinEbay-Seite.
Wie geht der Käufer nun am besten vor, wenn der Verkäufer nach
Ablauf der gesetzten Frist nicht auf das Schreiben reagiert,
also weder nachbessert noch der Wandlung zustimmt. Kann der
Käufer die Ware an den Händler zurücksenden, auch ohne dessen
Einverständnis? Und den Auktionsbetrag zuzüglich der
Versandkosten dann auf dem Rechtsweg, bzw. per Mahnbescheid
einfordern? Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise?
Kaum zu beantworten, wenn man die Auktionsbeschreibung oder den Kaufvertrag nicht kennt.
Bei einem gewerblichen Kauf hat man ohnehin einen Monat lang das Recht, den Kaufvertrag zu widerrufen und trotzdem die Ware, „wie im Geschäft möglich“ ausgepackt und geprüft zu haben. Rücksendekosten sind in diesem Fall bis Warenwert 40Euro selbst zu tragen.
Ich vermute, wenn das genauer klar wird, kann auch einer der Profis mehr dazu sagen und auch die FAQ bietet zu Fragen der Wandlung und Reklamation gute Antworten.