Wann Abgabe Schenkungssteuererklärung?

Hallo zusammen,

ab wann (10€?, 100€?, 1000€?, 100000€?, unter 400000€?, immer unabhängig vom Betrag?) ist bei einer Schenkung vom Vater an seine Tochter die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung vorgeschrieben?
Alles unter der Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren sonst nichts verschenkt wurde und auf Grund der Höhe des Betrages sowieso keine Schenkungssteuer anfällt.

Muss Tochter für’n 100er, den sie zu Weihnachten von Papa erhält, eine Schenkungssteuererklärung abgeben?

Danke im voraus für entsprechende Hinweise, u.U. mit Angabe des entsprechenden Paragrafen, aus dem sich die Antwort ergibt (…damit man was zum Nachlesen hat).

Ist übrigens keine Hausaufgabe! Kann also ruhig beantwortet werden. Nur eigenes Interesse.

Gruß
Voithian

Hallo zusammen,

ab wann (10€?, 100€?, 1000€?, 100000€?, unter 400000€?, immer
unabhängig vom Betrag?) ist bei einer Schenkung vom Vater an
seine Tochter die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung
vorgeschrieben?

§ 30 ErbStG

Alles unter der Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren
sonst nichts verschenkt wurde und auf Grund der Höhe des
Betrages sowieso keine Schenkungssteuer anfällt.

Muss Tochter für’n 100er, den sie zu Weihnachten von Papa
erhält, eine Schenkungssteuererklärung abgeben?

§ 13 (1) Nr. 14 ErbStG

Danke im voraus für entsprechende Hinweise, u.U. mit Angabe
des entsprechenden Paragrafen, aus dem sich die Antwort ergibt
(…damit man was zum Nachlesen hat).

Das ErbStG findet man hier: www.gesetze-im-internet.de

Wenn du noch in §16ErbStG reinschaust findest du noch die Freibeträge.

Kinder sind frei bis zu 400k€. Im ErbstG gibt es „eigene“ Klassen, musst nur mal weiter Blättern im Gesetz.

Ansonsten schließ ich mich dem Vorschreiber an, wichtig ist auch noch , denk ich, dass das ganze wirklich eine Schenkung ist, also ohne eigenem Vorteil der Tochter was zu schenken.

Gruß

Danke erst einmal für das Stupsen auf die entsprechenden Stellen.

ab wann (10€?, 100€?, 1000€?, 100000€?, unter 400000€?, immer
unabhängig vom Betrag?) ist bei einer Schenkung vom Vater an
seine Tochter die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung
vorgeschrieben?

§ 30 ErbStG

Also prinzipiell Anzeige der Schenkung (unabhängig vom Betrag) und dann Steuererklärung, falls Finanzamt dazu auffordert, richtig?

Muss Tochter für’n 100er, den sie zu Weihnachten von Papa
erhält, eine Schenkungssteuererklärung abgeben?

§ 13 (1) Nr. 14 ErbStG

(1) Steuerfrei bleiben

14. die üblichen Gelegenheitsgeschenke;

Wo ist denn die übliche Grenze für ein Gelegenheitsgeschenk (sowohl Häufigkeit als auch Betrag?). Kann man da was zu sagen?

Und bedeutet die Tatsache, dass die üblichen Gelegenheitsgeschenke steuerfrei bleiben, auch, dass man die Schenkung nicht anzeigen muss? Vermutlich doch nicht, oder?

Danke im Voraus für die Beantwortung der zusätzlichen Fragen.

Also prinzipiell Anzeige der Schenkung (unabhängig vom Betrag)
und dann Steuererklärung, falls Finanzamt dazu auffordert,
richtig?

Richtig. Aber solange die Schenkungen innerhalb von 10 Jahren insgesamt unter dem FB bleiben, kann mE keine Pflichtverletzung bei Nicht-Anzeige gesehen werden.

Wo ist denn die übliche Grenze für ein Gelegenheitsgeschenk
(sowohl Häufigkeit als auch Betrag?). Kann man da was zu
sagen?

Das kommt auf die familiären Verhältnisse an. Bei Millionärs kann der Porsche zum 18ten üblich sein, bei Hartz4s ist das eher nicht üblich.

Und bedeutet die Tatsache, dass die üblichen
Gelegenheitsgeschenke steuerfrei bleiben, auch, dass man die
Schenkung nicht anzeigen muss? Vermutlich doch nicht, oder?

Siehe oben.

ErbStG:stuck_out_tongue:flicht zu Anzeig und Abgabe der Erklärung
Hi !

Richtig. Aber solange die Schenkungen innerhalb von 10 Jahren insgesamt unter dem FB bleiben, kann mE keine Pflichtverletzung bei Nicht-Anzeige gesehen werden.

Fachliteratur und Verwaltung sehen zumindest diesen Punkt anders. „Herr des Verfahrens“ ist das Finanzamt. Und der (dumme) Steuerpflichtige kann doch gar nicht allein überblicken, wie die Sachverhalte steuerlich zu würdigen sind.

Daher sind die Anzeigen nach § 30 ErbStG wohl in allen Fällen, in denen die Üblichkeit überschritten wird, zu erteilen, eine Steuererklärung aber grundsätzlich (nach § 31 ErbStG) erst nach Aufforderung durch das FA abzugeben.

BARUL76

.

1 Like