Guten Tag,
Also bin kein Experte aber was ich so gehört soll am 01.11.11 das neue Gesetz zum Gründungszuschuß greifen
aber unter Umständen schon nächste Woche sobald Der Bundespresident es wohl Unterschrieben hat tritt es in Kraft
habe eben selbst auf der Arbeitsagentur angerufen. Dort heißt es, dass das Gesetz auf keinen Fall zum 1.11.2011 geändert würde… eventuell zum 1.1.2012. Genauere Angaben waren nicht möglich.
Aber so würde es mir jetzt in jedem Fall auch weiter helfen.
Ende diesen Monats werde ich leider arbeitslos werden (Firma
in Umstrukturierungsprozesse).
Ich habe schon lange vor, mich selbständig zu machen und habe
hierzu auch eine gute Planung bereits.
Grober Fehler von Dir: Man gründet, wenn eine gute
Geschäftsidee und der passende Zeitpunkt zur Einführung am
Markt vorliegen.
Du gründest, weil Du gerade arbeitslos wirst. Das geht mit
sehr hoher Wahrscheinlichkeit schief!
… auch wenns fett geschrieben ist, wird es dadurch nicht richtiger…
wo liegt denn das problem, wenn man eine gute geschäftsidee in der schublade hat, sie dann umzusetzen, wenn die persönlichen voraussetzungen durch wegfall des hauptjobs es überhaupt erst hergeben, an eine umsetzung zu denken.
wer sagt denn, das der passende moment zur markteinführung nicht eben jetzt sogar besser ist, oder zumindest nicht schlechter ?
wo liegt denn das problem, wenn man eine gute geschäftsidee in
der schublade hat, sie dann umzusetzen, wenn die persönlichen
voraussetzungen durch wegfall des hauptjobs es überhaupt erst
hergeben, an eine umsetzung zu denken.
Wer eine gute Geschäftsidee zum nach seiner Meinung passenden Zeitpunkt hat, kündigt seinen Job, um sie umzusetzen. Derjenige wartet nicht darauf , daß sein Angestellten- Job irgendwann gekündigt wird!
wer sagt denn, das der passende moment zur markteinführung
Wenn der optimale Zeitpunkt für den Markteintritt rein zufällig mit der Kündigung des Angestelltenjobs zusammenfällt, dann hätte der Betroffene riesiges Glück gehabt .
ich verstehe solche destruktiven beiträge nicht…
Ich weiß, wie aus der Not geborene „Selbstständigkeiten“ in der Regel enden:
Im besten Fall in sehr viel Arbeit, wenig Einkommen, und Vernachlässigung von Dingen wie Altersvorsorge und Gesundheit.
Im schlimmsten Fall in der Privatinsolvenz.
Wenn die Betroffene über mein Posting nachgedacht hat, habe ich mein Ziel erreicht.
Wenn die Betroffene über mein Posting nachgedacht hat, habe ich mein Ziel erreicht.:
Also ehrlich gesagt:
Wenn jemand so ein Posting nutzt, um darüber nachzudenken, dann stimmt eines nicht:
Die Planung vorher. Die hat dann nämlich zu null komma nichts stattgefunden.
Es soll halt Menschen geben, die sich neben dem Hauptjob ein Konzept überlegen und die Arbeitslosigkeit mit dem Gründungszuschuß (den man im Übrigen auch nur mit einem vorhandenen Konzept bekommt) „verbinden“.
Ich persönlich kenne mehrere solcher Fälle, in denen das auch sehr gut gegangen ist.
Insofern wäre das Nachdenken über deinen Post etwas zu spät (meiner Meinung nach).
Positives (aber realistisches!) Denken gehört auch zur Selbständigkeit dazu.
Dass es Selbständige gibt, die sich um Altersvorsorge oder KK nicht so sehr kümmern (wobei beim Gründungszuschuß - oder wurde das abgeschafft? - ja auch KK-Beiträge übernommen werden), hat primär erst mal nichts mit diesem Zuschuß zu tun.
das gesetz hat keine Übergangsregelung was bedeutet
es tritt umgehend in Kraft,wenn dein Berater das anders weiß oder es anders ist möchte er dieses bitte schriftlich bestätigen
Dann lass es uns wissen