GKV oder PKV?
Hallo,
zum 01.01.2012 sind wesentliche Änderungen in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)geplant, insbes. höhere Honorare. Neben den bereits genannten Gründen könnte das ein Grund sein. Die Tarife für zahnärztliche Leistungen werden dann voraussichtlich in der PKV entsprechend steigen. Wer schon 2011 in die PKV wechselt, wird aber (früher oder später) auch von den höheren Honoraren und damit den höheren Beiträgen betroffen sein.
Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. „Vergrößerung der Familie“ und Verringerung der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentnerin, Hausfrau, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.
Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV nach der Elternzeit (manchmal auch in der Elternzeit) immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.
Die Leistungen für Kinder sind grds. auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff „PKV“ viele Erfahrungen von Eltern behinderter Kinder vermerkt:
www.rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen …)
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
www.db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
• Krankentagegeld: Wenn die selbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.
In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Man kann auch „Versicherungsexperten“ eine Testfrage stellen: „Braucht man als Arbeitnehmer eine Absicherung für Rehamaßnahmen?“. Wenn die Antwort lautet " das ist nicht erforderlich, da die Rentenversicherung zahlt", ist die Antwort korrekt. Das Problem wird nur auftauchen, wenn man in Rente geht. Dann wird die Rentenversicherung nicht mehr zahlen.
Vielleicht interessant:
www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversiche…
www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Bros…
www.pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI
Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW