Wann arbeitlos werden?

Eine Frage im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung.

Angenommen, ein 40jähriger Arbeitnehmer (beruftstätig seit deutlich über 5 Jahren) hat die Möglichkeit, den Zeitpunkt seiner Kündigung und damit einen eventuellen Eintritt in das Arbeitslosendasein in einem gewissen Rahmen zu beeinflussen. Sollte er dies lieber vor dem 31.1.2006 machen (anscheinend gelten ab 1.2.2006 neue Regelungen hinsichtlich des Anspruches) oder sind die ab Februar 2006 geltenenden Änderungen in Anbetracht der o.g. Fakten (Alter & Beschäftigugsdauer) nicht so gravierend, daß sie weitere 2-3 Monate beschäftigtes Dasein aufwiegen würden?

Danke und Gruß abi

Hallo!

Sollte er dies lieber vor dem 31.1.2006 machen…

Wenn noch fast 2 Jahre Zeit sind, würde ich keinen Plan für den zweckmäßigen Beginn der Arbeitslosigkeit machen, sondern aus der ungekündigten Stellung heraus eine neue Anstellung suchen.

Gruß
Wolfgang

Dein Kalender geht falsch
Hi Wolfgang,

der 1.2.2006 ist in weniger als einem Jahr.

Aber ich gebe Dir recht, die Planung einer Beschäftigung im direkten Anschluß an den gekündigten Arbeitsplatz sollte hier im Vordergrund stehen :smile:

Und…je nach Gegend können hier 11 Monate für eine Arbeitssuche schon zu kurz werden, um das Ganze lückenlos gestalten zu können.

Viele Grüße
Bonsai

Hallo,

diese Änderung hätte nur eine Bedeutung, wenn der AN am 31.1.06 über 45 Jahre alt wäre. Hol hier Merkblatt 1 http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…

Gruß
Otto

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Sehr hilfreich, doch.

Natürlich wird keiner 11 Monate auf der faulen Haut liegen. Es geht hier darum, wie lange kann der bestehende Vertrag aufrecht erhalten werden, wenn der Arbeitgeber schon mal so ein Angebot macht. Schließlich macht sich eine Bewerbung aus ungekündigter Stellung besser als aus der Arbeitslosigkeit. Wenn allerdings dann Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen würden, müsste man das natürlich entsprechend abwägen. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ist mehr oder weniger alles möglich.

Gruß abi