Wann arbeitslos melden, wenn noch nicht feststeht ob Aufhebungsvertrag genehmigt wird

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Man(n) kündigt seinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht, da man vor hat zu seinem Ehepartner umzuziehen.
Jetzt muss aber erst noch mit dem AG abgeklärt werden, ob dieser dem Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt zustimmt.
Ab wann muss man sich in dieser Situation beim Arbeitsamt melden?
Weil eigentlich heißt es ja, dass es Voraussetzung für die Meldung bei der Arbeitsagentur ist, wenn man den Zeitpunkt kennt, an dem das bestehende Arbeitsverhältnis (genauer gesagt: das Versicherungspflichtverhältnis) enden soll. In diesem Falle weiß man das aber nicht.
Macht man dann eine ungefähre Angabe bei der Arbeitsagentur?

…und: Wie sieht es mit der Sperrfrist aus? Nach Art. 6 GG steht ja die Familie unter besonderem Schutz und es läge ein wichtiger Grund vor (Umzug zum Ehepartner). Damit dürfte ja die Sperrzeit aufgehoben sein.

Jetzt schon einmal vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Hallo,

es steht doch fest, wann dein Arbeitsvertrag endet. Das kannst du der Arbeitsagentur doch mitteilen. Wenn dann ein Aufhebensvertrag unterzeichnet ist, schickst du der AA eben eine Mitteilung, das das geschehen ist, das werden sie nämlich eh wissen wollen.

Gruß,
Steve

Hallo,

hier die Infos:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buergeri…

Melden musst Du Dich dann, wenn Du absehen kannst, arbeitslos zu werden…
(in diese Fettnäpfchen bin ich selbst schon getreten wegen eines Umzuges).

Das mit dem GG würde ich äußerst vorsichtig sehen, es sei denn, Du magst Dich mal eben bis zum BverfG durchklagen. Ich denke, die Eigenkündigung wird ein schwieriger Fall, das wirst Du ohne Gericht wohl kaum hin bekommen, aber dazu frägst Du besser einen Anwalt…da spielen zu viele Details eine Rolle…

Gruß