Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Man(n) kündigt seinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht, da man vor hat zu seinem Ehepartner umzuziehen.
Jetzt muss aber erst noch mit dem AG abgeklärt werden, ob dieser dem Aufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt zustimmt.
Ab wann muss man sich in dieser Situation beim Arbeitsamt melden?
Weil eigentlich heißt es ja, dass es Voraussetzung für die Meldung bei der Arbeitsagentur ist, wenn man den Zeitpunkt kennt, an dem das bestehende Arbeitsverhältnis (genauer gesagt: das Versicherungspflichtverhältnis) enden soll. In diesem Falle weiß man das aber nicht.
Macht man dann eine ungefähre Angabe bei der Arbeitsagentur?
…und: Wie sieht es mit der Sperrfrist aus? Nach Art. 6 GG steht ja die Familie unter besonderem Schutz und es läge ein wichtiger Grund vor (Umzug zum Ehepartner). Damit dürfte ja die Sperrzeit aufgehoben sein.
Jetzt schon einmal vielen Dank für die Antworten im Voraus.