Wann arbeitslos melden?

Hallo,

ich habe bis Ende Juli Zivildienst abgeleistet und bin jetzt fertig damit.
Momentan stecke ich im Bewerbungsverfahren für zwie Unternehmen und habe mich auf einen Studienplatz beworben.
Wann muss ich mich denn allerspätestens arbeitslos melden, um für die Zeit ab dem 01.08. Kindergeld zu bekommen (andere Leistungen bekomme ich sowieso nicht…)?
Als ich mich vor dem Zivildienst pro Forma arbeitslos gemeldet habe, sagte mir die Dame, dass die Meldung bis zum Ende des Monats eingegangen sein muss, jetzt habe ich gehört, dass das sogar noch länger rückwirkend gehen soll?

Ich will die Meldung halt möglichst lange hinauszögern…Habe nämlich keine Lust, wenn ich täglich 8 Stunden für die Auswahltests lerne (und das tu ich wirklich) auch noch zum Vorstellungsgespräch fürs Kloputzen bei IKEA eingeladen zu werden :smile:

ciao

hi, ich rate Dir, Dich schnellsten arbeitslos zu melden.
Es stimmt zwar, dass für den Anspruch auf Kindergeld genügt, dass Du an einem Tag des Monats arbeitslos gemeldet bist - und die Bedingungen der Beschäftigungssuche erfüllst - aber Du hast aufgrund Deiner Zivildienstzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der allerdings erst ab dem Tag der persönlichen Meldung entsteht.
mfg
erle

p.s.
die Anforderungen sind prinzipiell dieselben wie wenn Du „nur“ Kindergeld beziehn willst. Du solltest bereit sein, zumutbare Beschäftigungen anzunehmen.
Wenn Deine Bemühungen um eine Stelle glaubhaft sind, bzw. wenn Du Dich um einen Studienplatz bemühst, dürfte das bereits als erfüllt angesehen werden.

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danke für deine antwort!