Wann arbeitslosengeld

Ich hatte seit 1.07.2009 eine versicherungspflichtige
Beschäftigung. Jetzt bin ich zum 30.09.2010 arbeitslos.
Habe ich jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Mir wird immer gesagt, ich müsse in 24 Monate 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Erfülle ich diese Voraussetzungen?

Vielen Dank im voraus.
Ein schönes Wochenende wünscht
henni

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie -wie beschrieben- vom 1.7.09 bis 30.9.10 sozilaversicherungspflichtig (das heißt monatlich über 400,01 € brutto und über 15 Stunden wöchentlich) beschäftigt waren, erfüllen Sie theoretisch die Voraussetzungen für sechs Monate Arbeitslosengeld I.

Vielleicht hatten Sie bis zur Beschäftigungsaufnahme noch einen Restanspruch. Dann verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Ob und wie hoch der Restanspruch sein könnte, erfahren Sie auf Nachfrage bei Ihrem Sachbearbeiter oder spätestens sehen Sie das im Bewilligungsbescheid.

Arbeitslosengeld I wird nur auf Antrag und bei persönlicher Vorsprache gewährt.

Sie werden vom Arbeitgeber aufgefordert, sich umgehend mit Erhalt der Kündigung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Bitte tun Sie das auch unverzüglich, da Sie sonst eine Sperrzeit riskieren.

Hallo.

Ja stimmt, in dem Fall dürfte ein Anspruch bestehen.
Und es stimmt, es müssen in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet worden sein.

Gruß

Hallo Henni,

ja das stimmt. Innerhalb der letzten 2 Jahre muss man mindestens 1 Jahr beitragspflichtig tätig gewesen sein (360 Tage werden gerechnet). Lt. Ihren Angaben haben Sie dies getan.

Grüße
Marion

Hallo,

die Voraussetzungen sind damit erfüllt. Sie sollten sich umgehend arbeitslos melden.

Gruß

Hallo,

ja, du hast einen Anspruch erworben!
In der 2 Jahres Frist hast du seit dem 01.07.09 mindestens 12 Monate Versicherungspflicht vorzuweisen. Also hast du ab 30.09.10 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld!

Rechtzeitige Arbeitslosmeldung nicht vergessen :wink:

Beste Grüße

Steffi

Hallo henni,

nachdem über 12 Monate in die A´losenversicherung eingezahlt wurde ist ein Anspruch entstanden (für die Dauer von 6 Monaten).

VG
Claudia

Guten Tag.
Da Sie mehr als 12 Monate sozialversicherungspflichtigt beschäftigt waren, erfüllen Sie diese Voraussetzung.