Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie -wie beschrieben- vom 1.7.09 bis 30.9.10 sozilaversicherungspflichtig (das heißt monatlich über 400,01 € brutto und über 15 Stunden wöchentlich) beschäftigt waren, erfüllen Sie theoretisch die Voraussetzungen für sechs Monate Arbeitslosengeld I.
Vielleicht hatten Sie bis zur Beschäftigungsaufnahme noch einen Restanspruch. Dann verlängert sich die Bezugsdauer entsprechend. Ob und wie hoch der Restanspruch sein könnte, erfahren Sie auf Nachfrage bei Ihrem Sachbearbeiter oder spätestens sehen Sie das im Bewilligungsbescheid.
Arbeitslosengeld I wird nur auf Antrag und bei persönlicher Vorsprache gewährt.
Sie werden vom Arbeitgeber aufgefordert, sich umgehend mit Erhalt der Kündigung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Bitte tun Sie das auch unverzüglich, da Sie sonst eine Sperrzeit riskieren.