Wann Arbeitslosengeld?

moin,

gestern gab es wieder einmal im freundeskreis eine diskussion, ab wann jemand anspruch auf arbeitslosengeld hat, ob er sie nur dann bekommt, wenn ihm gekündigt wurde und was z.b. ein grund für eine auserordentliche kündigung ist. einig geworden sind wir uns hierbei nicht.

wer weiss was…

kossi

Hallo.

gestern gab es wieder einmal im freundeskreis eine diskussion,
ab wann jemand anspruch auf arbeitslosengeld hat,

http://195.145.119.72/hst/services/faq/index.html

ob er sie
nur dann bekommt, wenn ihm gekündigt wurde

– Nein. Bei Eigenkündigung ist aber meist eine 12wöchige Sperre die Folge.

und was z.b. ein
grund für eine auserordentliche kündigung ist.

– Da gibt’s viele. Umfassend würde ich es so sagen: ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortführung des Arbeitsverhältnis bis zum Ablaufen der ordentlichen Küfrist objektiv nicht zumutbar ist.

Gruß,
LeoLo

hi und danke leolo,

ob er sie
nur dann bekommt, wenn ihm gekündigt wurde
–Nein. Bei Eigenkündigung ist aber meist eine 12wöchige
Sperre die Folge.

wenn mir gekündigt wurde und ich 10 monate dauern beschäftigt gewesen bin, bekomme ich kein arbeitslosengeld???
mfg

kossi

Hallo LeoLo,

ich bin es noch einmal. kann mein freund den auflösungsvertrag und die 12 wochen sperre umgehen, indem beide seiten den 1.vertrag derart abändern, dass es nach einer regulären kündigung aussieht. dies könnte im fall meines freundes für beide seiten von nutzen sein. oder sind das unzulässige methoden? ich kenn mich nicht aus und lerne gern dazu.

mfg

kossi

Entschuldigung, ich bin es wieder.
ich habe das gefunden:

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass in der der Arbeitslosigkeit vorangegangenen Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet wurde, also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.

360 Arbeitstage oder 360 Kalendertage???

mfg

kossi

hi und danke leolo,

ob er sie
nur dann bekommt, wenn ihm gekündigt wurde
–Nein. Bei Eigenkündigung ist aber meist eine 12wöchige
Sperre die Folge.

wenn mir gekündigt wurde und ich 10 monate dauern beschäftigt
gewesen bin, bekomme ich kein arbeitslosengeld???
mfg

kossi.

Das scheitert vermutlich an der Tatsache, daß Du innerhalb von 3 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und erfolgter Arbeitslosmeldung nicht mindestens 12 Monate lang in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hast.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

ich bin es noch einmal. kann mein freund den auflösungsvertrag
und die 12 wochen sperre umgehen, indem beide seiten den
1.vertrag derart abändern, dass es nach einer regulären
kündigung aussieht. dies könnte im fall meines freundes für
beide seiten von nutzen sein. oder sind das unzulässige
methoden? ich kenn mich nicht aus und lerne gern dazu.

mfg

kossi.

Jetzt bringst Du plötzlich einen Aufhebungsvertrag und einen ersten Vertrag ins Spiel… Da kann ich nichts zu sagen, ohne daß Du die Situation genauer schilderst.

So auf den ersten Blick klingt’s nach Betrug.

Gruß,
LeoLo

Kossi.

360 Kalendertage

Gruß,
LeoLo

Danke,…
Hallo LeoLo,

da hab ich wohl etwas durcheinander gebracht. Sorry. Trotzdem haben mir Deine Aussagen sehr geholfen.

Thanxs

Kossi