Wann auflösung von rückstellung für bilanzkosten?

Hallo,

bei der Bilanz 2009 hat der Steuerberater eine Rückstellung für Abschlusskosten 2009 i. H. v. 2000,00 Euro gebucht.
Wann darf/muss man diese auflösen?

Die Rechnung für die Bilanzkosten 2009 hat der Steuerberater im Januar 2011 ausgestellt.

Gibt es eine zwingende Regel/Gesetz, wann man die Rückstellung auflöst? Oder liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters?
Ist es richtig, die Rückstellung bei der Finanzbuchhaltung 2011 mit der Rechnungsstellung vom Steuerbüro aufzulösen und die Diff. dann entsprechend umzubuchen?
Oder hätte man das bereits 2010 buchen müssen?

Hallo,

eine Rückstellung ist aufzulösen, wenn der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Wenn man es also ganz richtig machen will, bucht man die Steuerberaterrechnung bei Eingang der Rechnung gegen die Rückstellung und löst den Rest der Rückstellung ergebniswirksam auf.

Buchungssatz:

Rückstellung
Periodenfremder Aufwand
Vorsteuer
an Steuerberater

oder wenn die Rückstellung zu niedrig war

Rückstellung
Vorsteuer
an Steuerberater
an Periodenfremder Ertrag (ggf. „Ertrag aus der Auflöung oder Herabsetzung von Rückstellungen“ o. ä., schau mal in den Kontenplan)

In der Praxis reicht es aber auch, wenn Du das beim Jahresabschluss nachholst.

Gruß, FAQ1129