Wie ist das denn, wenn man einen Stundensatz vereinbar hat für eine Leistung eine Rechnung schreibt und sich nach 2 Tagen herrausstellt, das noch was fehlt.
Kann dann einfach weiterentwickelt werden (also bezahlt, wie gehabt nach Stundensatz) ? Oder muss das dann als Mangel einer Leistung angesehen werden und kostenlos bearbeitet werden ?
was war vereinbart, wurde die leistung als fertiggestellt gemeldet und vom kunden abgenommen, hat der kunde das selbst gemerkt, wurde eine schlußrechnung geschrieben oder das ganze nur teilabgerechent ???
was war vereinbart, wurde die leistung als fertiggestellt
gemeldet und vom kunden abgenommen, hat der kunde das selbst
gemerkt, wurde eine schlußrechnung geschrieben oder das ganze
nur teilabgerechent ???
__ Frage Schlußrechnung oder nicht ___
Die Rechnung selbst wurde weder als Schluß- noch als Teil- Rechnung gekennzeichnet.
Es heist dort allerdings: " Für die Entwicklung Projekt… " erlaube ich mir …
Damit ist aber eigentlich nicht gesagt das das Projekt beendet wurde.
Mündlich weiss ich nicht genau… was gesprochen wurde. Ich dachte die Aufgabe wäre erledigt… hatte da aber nicht immer Einblick.
__ Kunde hat selbst gemerkt ? ___
Ich glaube ja… ich denke der Kunde hat selbst bemerkt das da was noch nicht ganz stimmt… aber es gab auch noch keine Testphase… richtig testen konnte man nämlich nur beim Kunden.
Uwe at Dir ja unten schon ein paar Tipps gegeben, was Du jetzt in diesem speziellen Fall tun kannst.
Hier noch ein paar Sachen für zukünftige Projekte:
versuche Deine Arbeit auf Dienstleistungsbasis und nicht als Werksleistung zu erbringen. Soll heissen: keine Ergebnisverantwortung, keine Abnahme etc. Das ist allerdings oft nicht ganz einfach - oder sogar unmöglich.
Bevor Du anfängst zu entwickeln, erstmal ein sauberes Pflichtenheft machen und vom Auftraggeber „mit Blut“ unterschreiben lassen. Hier ist dann auch festgelegt, wann der Auftrag als erledigt anzusehen ist. Die Zeit, die Du zum Erstellen dieses Pflichtenheftes benötigst gehört nebenbei auch auf die Rechnung!
Wenn Du „fertig“ bist, musst Du dem Anwender Zeit zum Testen lassen; und wenn die im Pflichtenheft verlangten Eigenschaften vorhanden sind - Abnahmeerklärung unterschreiben lassen. Wenn der Kunde das fertige Produkt übrigens in den Produktionsbetrieb übernimmt, kannst Du dich freuen - das gilt als Abnahme.
Nachbesserungen, die über das Pflichtenheft hinausgehen (Kunden lieben das!) sind ein neuer Auftrag oder zumindest eine schriftlich festzuhaltende(!) Erweiterung.