Wann beantragt man vorweggenommene Werbungskosten?

Guten Abend,
ich habe mich zum Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und dazu ist mir eine Frage aufgetaucht.

Angenommen man ist Student und schließt sein Studium voraus. im April 2011 ab. Dieser bekommt lediglich Kindergeld und Bafög und kein weiteres Einkommen und nimmt diesen Herbst an einem 10-wöchigem, freiwilligem Praktikum teil, was wohl auf 400 € vergütet wird.
D.h. er wird die Grenze von 7832 € nicht überschreiten und muss demnach keine Steuern abdrücken!?
Das heißt doch auch, dass eine Steuererklärung für 2010 mit all seinen Studienkosten als Werbungskosten keinen Sinn macht oder?
Angenommen er hat im nächsten Jahr 2011 eigenes Einkommen. Wie kann er da noch seine ganzen im Studium nachweisbaren Kosten zur Steuerentlastung mit einbringen?

Ich habe dazu etwas gelesen zu vorweggenommen Werbungskosten, die noch von vor vier Jahren mitgeschleppt werden können?
Und da war noch etwas mit negativem Einkommen, ist damit Bafög+Kindergeld-Werbungskosten gemeint?

Ich würde mich über Antworten freuen. Danke!
Liebe Grüße
Asnnah

Sind es Werbungskosten?
Moin,
erstmal wäre zu klären, ob es überhaupt Werbungskosten sind.

Handelt es sich um ein Studium direkt im Anschluss an die Schule? Dann sind es Sonderausgaben.
Handelt es sich um ein berufsbegleitendes/ ausbildungsbegleitendes Studium oder ein Studium im Anschluss an eine Berufsausbildung, dann sind es Werbungskosten.

Im Übrigen bekommt man nicht die Werbungskosten vom Staat erstattet, sondern lediglich zuviel gezahlte Steuern. Also müssten die Werbungskosten oder Sonderausgaben insgesamt zu einem vortragsfähigem Verlust führen. Nur dann macht es Sinn, die Aufwendungen für ein Studium zu deklarieren.

Schöne Grüße
e

Danke für Ihre rasche Antwort!

Nehmen wir an, es handle sich um ein Erststudium nach der Schule/Zivi/Wehrdienst. Hieße das dann, dass die Person über das ganze Jahr hinweg einen negativen Haushalt (nicht-versteuerte Einnahmen - Sonderausgaben

Nein, das ist genau der Unterschied.

Mit Sonderausgaben kann man keinen Verlustvortrag „generieren“, nur mit Werbungskosten.

Wenn es Sonderuasgaben sind ist die Sache sinnlos.

Gruß

jörg

Achso ist das! Danke für die Aufklärung!

Was ist rein hypothetisch mit Sachen wie Krankenkasse, Einzahlungen in einen Bausparvertrag, Umzugskosten, Studententicket, Kauf von Schreibtisch oder Computer etc.!? Wenn er versucht diese Dinge, wenn überhaubt, unter die Kategorie Werbungskosten (> 920 €) zu kriegen, reicht es diese in irgendeiner Form dem 10-wöchigem Praktikum statt dem Studium zu zuordnen?

Mit freundlichen Grüßen
Asnnah

Was ist rein hypothetisch mit Sachen wie Krankenkasse,

=> keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben

Einzahlungen in einen Bausparvertrag,

=> keine Werbungskosten
Umzugskosten,
=> Keine Werbungskosten

Studententicket,

=> keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben
Kauf von Schreibtisch oder Computer etc.!?
=> unter Umständen Werbungskosten

Wenn er versucht diese Dinge, wenn überhaubt, unter die
Kategorie Werbungskosten (> 920 €) zu kriegen, reicht es diese
in irgendeiner Form dem 10-wöchigem Praktikum statt dem
Studium zu zuordnen?

=> scheinbar nicht

Man kann es drehen oder wenden, aber die Chancen stehen schlecht

Okay das ist interessant. Also unter Werbungskosten kann man also Ausgaben zählen, die für die Stelle, für die man Steuern abgibt, bzw. für die zukünftige Stelle (dann vorweggenommene Werbungskosten) notwendig sind/waren.
D.h als Student hätte man kaum Chancen im ersten Arbeitsjahr aus vorangegangenen Jahren Ausgaben anzurechnen, die hauptsächlich für das Studium getätigt wurden!?
Was sind denn die Voraussetzungen für die Beantragung eines Freibetrages?

Grüße, Asnnah

Okay das ist interessant. Also unter Werbungskosten kann man
also Ausgaben zählen, die für die Stelle, für die man Steuern
abgibt, bzw. für die zukünftige Stelle (dann vorweggenommene
Werbungskosten) notwendig sind/waren.

=> so kann man es ausdrücken

D.h als Student hätte man kaum Chancen im ersten Arbeitsjahr
aus vorangegangenen Jahren Ausgaben anzurechnen, die
hauptsächlich für das Studium getätigt wurden!?

=> man es auch anders sehen: der Student muss höchstwahrscheinlich während seines gesamten Studiums keinen Cent Steuern zahlen, geschweige Sozialabgaben - ausgenommen die Kranken- und Pflegeversicherung. Er bekommt sogar ein paar Punkte in der Rentenkasse. Auf Grund seines Studentenstatus kann er weitere Vorteile nutzen, wenn er denn weiß wie.

Seine Eltern erhalten Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge, dafür dass der Student auf Grund seines Studiums immer noch als steuerliches Kind anerkannt wird. Und so haben die Eltern dann steuerliche Vorteile. Hat doch was für sich, oder?

Was sind denn die Voraussetzungen für die Beantragung eines
Freibetrages?

=> welcher der vielen Freibeträge ist gemeint?

„Er bekommt sogar ein paar Punkte in der Rentenkasse“

Was ist denn damit gemeint?

Verzeihung, ich meinte eigentlich den Freibetrag, den man sich in gewissen mir unbekannten Fällen auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann.

„Er bekommt sogar ein paar Punkte in der Rentenkasse“

Was ist denn damit gemeint?

=> das Studium hat Auswirkung auf die Rentenberechnung der Deutschen Rentenversicherung

Verzeihung, ich meinte eigentlich den Freibetrag, den man sich
in gewissen mir unbekannten Fällen auf die Lohnsteuerkarte
eintragen lassen kann.

=> da gibt es mehrere, die man sich auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann
http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Service/Brosc…

Student Erststudium
Hi,

nur um es wiederauffindbar zu machen

das wird häufig gefragt

Schöne Grüße
C.

Könnte man da nicht eine FAQ draus basteln?