Hallo,
normalerweise muss innerhalb der EU beim Kauf einer Maschine (o.Ä.) eine Bedinungsanleitung in Landessprache beiliegen.
Wie sieht das nun aus, wenn ein Privatmensch einen Gewerbetreibenden in Deutschland beauftragt ihm eine bestimmte Maschine im anderssprachigen EU-Ausland zu kaufen und zu importieren? Lt. Vertrag ist Gerichtsstand Deutschland, der Importeur ist also Vertragspartner und nicht nur Vermittler(?). Ist der beauftragte Importeur dann „Inverkehrbringer“ in Deutschland und muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitliefern?
Grüße,
Tinchen
Hallo
Ist der beauftragte Importeur dann „Inverkehrbringer“ in Deutschland und muss eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitliefern?
Die Frage war schon mal! Jedenfalls so ähnlich. Hier hättest du immerhin schon mal einen Anhaltspunkt:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…
Viele Grüße
hallo Simsy Mone,
Die Frage war schon mal! Jedenfalls so ähnlich.
Ich seh da keine besonders nahe Ähnlichkeit. Und einen Anhaltspunkt ob der gewerbliche Importeur der „Inverkehrbringer“ ist und ob er eine deutsche BA mitliefern muss bietet es mir auch nicht.
Trotzdem danke!
Grüße,
Tinchen
Hallo Tinchen
Ich seh da keine besonders nahe Ähnlichkeit. Und einen Anhaltspunkt ob der gewerbliche Importeur der „Inverkehrbringer“ ist und ob er eine deutsche BA mitliefern muss bietet es mir auch nicht.
Da ist aber immerhin ein Gesetz erwähnt, das dafür zuständig sein könnte. http://dejure.org/gesetze/GPSG/1.html
Such doch mal drin rum, vielleicht steht da irgendwas.
Viele Grüße