Habe mir ein Gartenhaus gekauft. Bei der Lieferung wurde das Haus beschädigt. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer habe ich ein neues Haus erhalten. Das beschädigte Haus wurde seit 3 Woche nicht abgeholt. Der Verkäufer (gewerblich) hat sich bis heute nicht gemeldet. Ab wann dürfte ich das beschädigte Haus behalten?¿
Spätestens nach 3 Jahren.
Aber Du kannst es abkürzen- und solltest das auch machen.
Setze der Firma schriftlich eine Abholfrist und kündige an was nach erfolglosem Verstreichen geschehen soll.
Offenbar willst du es ja nicht los werden sondern behalten.
War das Haus aufgebaut ? Dann kann es gut sein, der Firma war der Abbau und Abtransport zu teuer gegenüber der Neulieferung des Gartenhauses. Es ist bereits aufgegeben und in dein Eigentum übergegangen.
Aber kläre das noch genau ab !
MfG
duck313
Es war alles eingepackt. Nur halt beschädigt. Auf wie lange beläuft sich den eine angemessene Frist.
Wenn ein Händler z.B. von Meschede aus deutschlandweit ungefähr drei Gartenhäuser pro Woche mit dem eigenen Sprinter ausliefert, ist eine angemessene Frist für die Abholung ungefähr ein Vierteljahr - innerhalb dieses Zeitraums wird er vermutlich irgendwo in nicht allzu großer Entfernung vorbeikommen.
Jo, und wenn es anders ist, ist die Frist halt anders.
Heißer Tip: Ruf doch ganz einfach mal bei dem Verkäufer an und mache Dich kundig, was jetzt mit dem beschädigten Bausatz ist. Falls Du unüberwindliche Hemmungen hast, mit Leuten zu reden, schreib ihm einen kurzen Brief.
Schöne Grüße
MM
Hallo Olifler,
Da Du ja möchtest dass der Verkäufer das Haus wieder abholt, würde ich die Frist danach bestimmen, wie aufwändig es ist so einen Transport zu organisieren.
In diesem Fall würde ich eine Frist von mindestens vier Wochen als angemessen betrachten.
Dein
Ebenezer
Ist/War das Haus denn schon bezahlt?
Ja habe aber ein ein zweites neues bekommen
Gutgut, sonst hätte man nur darüber nachdenken müssen, ob das Haus noch im Eigentum des Verkäufers stand.
Dann stellt sich nämlich die Frage, ob du dessen überhaupt noch Eigentümer werden konntest, nachdem du Neulieferung verlangt und erhalten hattest; dann wäre ggf die Verjährungsfrist deutlich länger gewesen.
Und? Wer ist der Eigentümer? Da die Ware ja am Erfüllungsort ankam, ist sie doch offensichtlich in das Eigentum des Käufers übergegangen?
Warum sollte das so sein? Hast du überlesen, dass es um ZWEI Häuserbausätze geht?
Nö.
Da die Ware, wie vom UP ausführlich erläutert, von diesem wegen eines Transportschadens nicht angenommen wurde und er seither Ersatz erhalten hat, wie er ebenfalls ausführlich erläutert hat, muss sie zur Abholung durch den Händler bereitgehalten werden.
Et c’est ainsi qu’Allah est grand.
MM
Stimmt; wenn ich nochmal genauer lese, scheint er sogar direkt die Annahme verweigert zu haben, so dass es nicht einmal darauf ankommt, ob der Verkäufer sich das Eigentum an der Sache vorbehalten hat.
Möglicherweise ist also der Verkäufer noch immer Eigentümer; die Verjährungsfrist beträgt dann in Wahrheit 30 Jahre.