Hi
Ich habe durch zufall ein Streitgespräch mitbekommen , das mich NICHT betrifft , aber mich doch neugierig macht wie sich das verhällt
Eine Firma hat in einem Nachbardorf ca 5 km vom Firmensitz eine KFZ Halle angemietet wo über Nacht die Firmenwagen abgestellt sind , dazu gehörend auch ein Parkplatz wo die Mitarbeiter Ihre privat PKW’s abstellen können.
d.h. Die Mitarbeiter fahren in das Nachbardorf , öffnen das Gittertor der Einfahrt , fahren Ihren Firmenwagen raus und schliessen das Gittertor wieder zu , steigen dann wieder in den Firmenwagen und fahren dann zum Firmensitz / Büro .
Arbeitsbeginn ist 8 Uhr .
Gilt der Arbeitsbeginn ab dem moment wo das Gittertor zur Halle aufgeschlossen wird um den Firmenwagen zu holen oder gilt der Arbeitsbeginn in dem moment wo der Mitarbeiter die Bürotür herein kommt und seine Tagesaufträge für den Kundendienst bekommt ?
Die differenz beträgt je nach Verkehr und Wetterlage zwischen 10 - 15 Minuten
gruss
Toni