Wann beginnt die Garantie bei einem TV-Ersatzgerät ?

Hallo, wir haben im März 2103 bei real,- einen Medion-TV gekauft. Im Dezember ging er kaputt. Er wurde 2 mal repariert - für 2 Wochen. Nach langer Wartezeit bekamen wir von Medion im Februrar 2014 ein Ersatzgerät (es waren keine Ersatzteile für den alten TV mehr da). Jetzt ist das Bild wieder schwarz, lt. Telefondiagnose von Medion ein Modulfehler. Eine Garantieleistung wurde abgelehnt mit der Bgründung: Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum bei real,-.
Stimmt das ?

Ja, natürlich, wann denn sonst ?
Garantien verlängern sich nicht, wenn zwischendurch nachgebessert oder Teile ersetzt werden. Oder wenn man ein Austauschgerät bekommt.

Es zählt das Kaufdatum.

MfG
duck313

Hallo duck313,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich meine, früher war es mal anders. Aber jetzt versuche ich einen Medion-Reparaturbetrieb in Hannover zu finden.

Der Hintergrund hierbei ist leicht verständlich: Kaufst du dein Gerät, ist dir der Händler zur Gewährleistung verpflichtet - 2 Jahre - er muß sich quasi darum kümmern, daß dir ein solches Gerät 2 Jahre zur Verfügung steht.

Nach Ablauf dieser 2 Jahre hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt, unabhängig davon, wie oft er das Gerät auch immer ausgetauscht hat.

Gruß Eva

das ist leider kompletter unsinn. die sachmangelhaftung hat genau gar nichts mit mindesthaltbarkeit zu tun. hierbei geht es AUSSCHLIESSLICH um mängel, die bereits zum zeitpunkt des gefahrenübergangs (i.a. dem kaufzeitpunkt) vorliegen.

und mit der hier nachgefragten garantie hat das erst recht nichts zu tun.

wie wäre es, wenn du dich vor der nächsten antwort wenigstens in grundzügen mal bei wikipedia informierst?

nein, das war es noch nie.

nebenbei, es handelt sich hier auch um keine gesetzliche regelung. die garantiebedingungen und den garantieumfang legt allein der garantiegeber nach eigenem gutdünken fest.